»Die wenigen Beispiele zeigen, dass die Landesverfassungen eine wichtige Rolle in Staatsrecht und Staatspraxis spielen. Das zu verdeutlichen ist den Herausgebern und Autoren mit dem Kommentar in hervorragender Weise gelungen. Ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Landesverfassungsrechts, auch über Niedersachsen hinaus.«
Dr. Florian Edinger, ZParl 2/2023

»Insgesamt wird der Kommentar den selbstgesetzten Ansprüchen der Wissenschaftlichkeit und Praxisbezogenheit gerecht. Er ist nicht nur ein wichtiges Werk für Niedersachsen, sondern für alle, die sich mit (Landes-)Verfassungsrecht befassen. Dem Werk ist eine weite Verbreitung zu wünschen.«
MinDirig a.D. Prof. Dr. Siegfried Jutzi, DVBl 1/2022

»Am Erfolg auch dieser Auflage zweifle ich nicht; er wäre verdient.«
Univ.-Prof. Dr. Christian Pestalozza, NdsVBl 11/2021

»Auch die Neuauflage ist daher eine sehr gelungene Handreichung zum Umgang mit der Niedersächsischen Verfassung, die nicht nur Juristinnen und Juristen immer Orientierung im Verfassungsdickicht gibt und beim Stöbern sogar einigen Lesegenuss bietet. Die Bezeichnung als ›Handkommentar‹ zeugt von der (falschen) Bescheidenheit der Herausgeber. Der Hannoversche Kommentar ist derzeit der ›Standardkommentar‹ zur Niedersächsischen Verfassung.«
VRiOVG Dr. Alexander Weichbrodt, NordÖR 10/2021, 462

»gehört der Hannoversche Kommentar auch in seiner zweiten Auflage in jede verfassungsrechtliche Bibliothek.«
NLT-Rundschreiben 1538/2021

Stimmen zur Vorauflage

„ein wichtiges Werk für Niedersachsen.“
Prof. Dr. Siegfried Jutzi, LKRZ 1/13