»überzeugt mit ihrer klaren Struktur und ihren innovativen Thesen. Die Analyse des Verf. bereichert die zivilrechtliche Diskussion um Wirtschaft und Menschenrechte und füllt eine Forschungslücke im Bereich der unternehmerischen Selbstverpflichtungen.«
PD Dr. Leonhard Hübner, M.Jur., IWRZ 1/2022