»Lenz hat einen wertvollen Beitrag geleistet, das kaum noch zu durchblickende Dickicht einer Bestimmung der Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB IV zu lichten. Die Diskussion zur Sozialversicherungspflicht von Organmitgliedern wird durch diese Arbeit sicherlich intensiviert - was Lenz nicht hoch genug angerechnet werden kann.«
Prof. Dr. Alexander Eufinger, AE 3/2021