»hervorragendes und geradezu einmaliges Buch. Denn man findet in ihm mehr oder weniger alles, was das Recht - jenseits der zahllosen Paragraphen - ausmacht. Vielen wird beim Lesen erst so richtig aufgehen, was für ein faszinierendes Fach sie da studieren. Also einfach kaufen und sich reinversenken. Es ist wahrscheinlich die spannendste Lektüre, die man während seines Studiums an die Hand bekommt. Versprochen.«
STUDIUM 107/2020

Stimmen zu den Vorauflagen:

»Dieses bemerkenswerte Buch erschien bereits in der 3. Auflage. Es ist insofern bemerkenswert, als es wie kein zweites kurze Einführungen in Gebiete wie Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte, Rechtstheorie, Rechtssoziologie und Staatsphilosophie enthält. Doch nicht nur das: Wer sich für juristische Methodenlehre, Rechtsvergleich und die ökonomische Analyse des Rechts interessiert, kommt ebenso auf seine Kosten wie derjenige, der etwas über Recht und Sprache, Recht und Neurowissenschaft sowie Recht und Kultur erfahren möchte. Eine illustre Reihe von Autoren hat sich dieser hochinteressanten Themen angenommen und dafür gesorgt, dass der Studienanfänger einen verlässlichen Überblick gewinnt, worum es dabei im Einzelnen geht. Wer also über den Tellerrand des üblichen Lernstoffes zum BGB, Strafrecht und öffentlichen Recht hinausschauen will und sich dafür interessiert, was die Rechtswissenschaft ›im Innersten zusammenhält‹, sollte einen langen Blick in dieses hervorragende Buch werfen.«
STUDIUM 2018, 23

»Das Buch ist ein umfassend angelegtes und sehr gelungenes Werk über die Grundlagen des Rechts.«
Prof. Dr. Rudolf Summer, Zeitschrift für Beamtenrecht 7-8/13

»dient dem Anfänger als perfekter Start in's Studium.«
www.juraplus.de April 2013

»eine Bereicherung innerhalb der hart umkämpften Ausbildungsliteratur«
Dr. Tobias Windhorst, Jura Journal 3/11

»das richtige Navigationssystem für juristische Gipfelstürmer«
RA Dr. Burkhard Küstermann, LL.M., JuS 10/11

»Wer sich, insbesondere als Studierender, die Zeit nimmt, das Buch ganz oder teilweise zu lesen, wird sein fachliches Blickfeld wesentlich erweitern.«
RA Dr. Egon Schneider, ZAP 4/11