Stimmen zu den Vorauflagen:

»Die Anschaffung des Lehr- und Praxiskommentars zum SGB XII ist für den Erbrechtler uneingeschränkt zu empfehlen.«
RA Ulf Schönenberg-Wessel, FAErbR, ZErb 1/2021, 39

»Der Kommentar reflektiert die Gesetzgebung und Rechtsprechung in gewohnter Weise umfangreich und gleichzeitig kritisch, wobei er einerseits wissenschaftlich und andererseits sprachlich verständlich ist. Er richtet sich an MitarbeiterInnen in den Sozialverwaltungen und bei Wohlfahrtsverbänden, die Anwaltschaft und RichterInnen, sowie an Studierende und Lehrende an Hochschulen.«
Marion Borchard, ZfF 12/2020, 284

»Fazit: Ein weiterhin unverzichtbares Werk für Juristinnen und Juristen aus der Praxis, in den Wohlfahrtsverbänden und den Kanzleien sowie der Verwaltung, den Gerichten, aber auch für Leistungsberechtigte und Studierende und Lehrende an den Hochschulen.«
Jeannette Breitkopf-Schönhauser, SRa 6/2020, 296

»Ein Kommentar für die tägliche Praxis, bestens geeignet sowohl für einen schnellen Überblick als auch für die vertiefte Befassung von Spezialfragen - und das zu einem sehr moderaten Preis.«
RA Dr. jur. Fritz Baur, Br 2019 II

»Der große und beeindruckende Kommentar besticht durch eine klare Sprache, eine sehr ausführliche, abgewogene sowie die Rechtsprechung berücksichtigende Erläuterung des SGB XII und hat den Vorteil, diese Leistung in nur einem Band anzubieten, wobei besonders positiv hervorzuheben ist, dass im Zusammenhang mit der Kommentierung des § 28 SGB XII auch das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) von Lenze erläutert wird. Allen Entscheidungsträgern in den zuständigen Behörden, Rechts- und Fachanwälten für Sozialrecht, Sozialrichtern und Verantwortlichen in der Freien Wohlfahrtspflege ist die Anschaffung der aktuellen Auflage des Kommentars ans Herz zu legen.«
RA Dr. iur. Marcus Kreutz, socialnet.de November 2018

»eine hervorragende Arbeitshilfe zur Auseinandersetzung mit den einzelnen Regelungen des immer komplizierter werdenden SGB XII. Die Anschaffung ist auch mit Blick auf den sehr ansprechenden Preis den Fachleuten nahezulegen.«
Peter Frings, Sozialrecht aktuell 2018, 182

»Der Kommentar ist eine wertvolle Hilfe zu einem ausgezeichneten Preis-Leistungsverhältnis für alle juristischen und nicht juristischen Berufe, die mit Fragen des Sozialhilferechts befasst sind. Dem Verlag gebührt Dank für den Mut dieser für die Praxis sehr hilfreichen Neuauflage in Anbetracht der bereits jetzt feststehenden weiteren Änderungen zum 01.01.2020.«
Rechtsdienst der Lebenshilfe 2018, 162

»ein unverzichtbarer Wegbegleiter in der Umsetzung des SGB XII.«
Dr. Irene Vorholz, Der Landkreis 2018, 482

»Die aktuelle Rechtsprechung wird mit einer Vielzahl tragender Entscheidungen und den entsprechenden Quellenangaben zitiert. Der Kommentar stellt ein hilfreiches Arbeitsmittel dar für jeden, der mit dem SGB XII (auch im weitesten Sinne, z.B. Pflegerecht) befasst ist.«
RAin Marianne Schörnig, FAinSozR, dierezensenten.blogspot.com Juli 2018

»ebenso hilfreiche wie zuverlässige und renommierte Arbeits- und Interpretationshilfe, die für Verwaltungsjuristen, Anwälte und Praktiker in den Behörden und Einrichtungen ebenso zum Standardwerk geworden ist wie für die Studierenden und allgemein mit der Materie Befassten.«
Karl-Heinz Schönbach, GuS 2018, 68

»ein unverzichtbarer Wegbegleiter in der Umsetzung des SGB XII.«
Dr. Irene Vorholz, Der Landkreis 2016, 295

»Ein zuverlässiges und empfehlenswertes Nachschlagewerk.«
RA Jens Jenau, Sozialrecht + Praxis 2016, 334

»zeichnet sich insgesamt durch seine Aktualität, Dichte der Kommentierung, gute verständliche Sprache und nicht zuletzt durch seinen erstaunlich moderaten Preis aus.«
RinLSG Dr. Petra Cormann, LKRZ 2015, 524

»kann dieser Kommentar für die Berufspraxis der Zielgruppen überaus hilfreich sein.«
Petra Münstedt, Blickpunkt öffentliche Gesundheit 4/15

»uneingeschränkt zu empfehlen.«
Peter Frings, Sozialrecht aktuell 2015, 193

»uneingeschränkt empfehlenswert.«
RAin Elvira Bier, FAMedR u FASozR, dierezensenten.blogspot.de 10/2015

»eine wertvolle Hilfe zu einem ausgezeichneten Preis-Leistungsverhältnis.«
Rechtsdienst der Lebenshilfe 2015, 163

»besticht der Standardkommentar durch seine klare, auch für Nichtjuristen verständliche Sprache und das hohe fachliche Niveau der Kommentierung.«
nc 17/15