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Privatrecht des digitalen Zeitalters

125 Jahre nach seinem Entstehen ist das BGB einen ersten großen Schritt auf dem Weg zum Privatrecht des digitalen Zeitalters voran gegangen: Im Schuldrecht, der „Beletage“ des BGB, ist nicht nur der zentrale Abschnitt über „Schuldverhältnisse aus Verträgen“ um einen neuen Titel 2a erweitert worden, der eigens die Verträge über digitale Produkte zum Gegenstand hat. Vielmehr hat auch das Kaufrecht – 20 Jahre nach seinem tiefgreifenden Wandel durch die Schuldrechtsmodernisierung – erneut weitreichende Veränderungen erfahren (insbesondere durch neue und geänderte Bestimmungen über Sachen mit digitalen Elementen). Darüber hinaus berücksichtigt im Allgemeinen Schuldrecht § 312 Ia nunmehr die Verträge, bei denen Verbraucher personenbezogene Daten bereitstellen. Im Besonderen Schuldrecht haben sich eine Reihe neuer oder geänderter Vorschriften im Schenkungsrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht den neuen Regelungsgegenständen zugewandt.

Die hier vorliegende 11. Auflage des Handkommentars BGB will mit einem Gesetzesstand 1.1.2022 die juristische Praxis, Rechtswissenschaft und Ausbildung auf diese Neuerungen schon unmittelbar vor deren Inkrafttreten vorbereiten und bei der Anwendung der neuen Vorschriften ebenso wie der anderen Teile des Bürgerlichen Gesetzbuchs Orientierung bieten.

Die größte Schuldrechtsreform seit 20 Jahren

  • Deutschland hat die europäische Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen umgesetzt. Damit gilt ab dem 1.1.2022 ein geändertes BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht
  • Darüber hinaus ergaben sich umfangreiche Änderungen des Mietrechts und zahlreiche Neuerungen im Familienrecht

Die großen Vorzüge des BGB-Kommentars

  • Handlich, dennoch tiefgründig und daher seit seiner ersten Auflage beliebt in Kanzleien und bei Gerichten
  • Außerordentlich günstiger Preis für eine hervorragende Kommentierung mit Online-Anbindung

Das BGB entwickelt sich rasant fort – Ausbildung und Praxis müssen sich erneut auf eine Vielzahl geänderter Vorschriften einstellen.

Das BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht erfährt 2021/2022 umfassende Änderungen durch die Umsetzung von EU-Richtlinien über digitale Inhalte/Dienstleistungen, Warenkauf sowie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung von Verbraucherschutzvorschriften:

  • Neuregelungen für Verträge über digitale Produkte – unabhängig vom jeweiligen Vertragstyp (§§ 327 – 327u BGB), mit Vorschriften zu Update und Datenschutz
  • geändertes/ergänztes Widerrufsrecht (§§ 356 – 357a BGB)
  • neuer Mangelbegriff, Ausdehnung der Beweislastumkehr für Mängel bei Gefahrübergang
  • Informationspflichten über Ranking bei Online-Marktplätzen und Vergleichsportalen.

Ebenfalls berücksichtigt werden:

Die umfangreichen Änderungen des Mietrechts durch Gesetze zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für ortsübliche Vergleichsmiete, zu Regelungen über zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser und durch das WEMoG und – topaktuell – das Mietspiegelreformgesetz.

Im Familienrecht sind das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Gesetze zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung berücksichtigt. Bereits jetzt bringt der Handkommentar eine synoptische Übersicht zu den kommenden Änderungen durch das Gesetz zur Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts.

Außerdem berücksichtigt wurden die Änderungen durch das SanInsFoG sowie durch das KostRÄG 2021.

Alle wichtigen Regelungen rund um das BGB werden gleichermaßen kommentiert:
AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen.

Internationale Verträge, wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht, sind ebenfalls enthalten.

Mit Online Zugang inklusive sämtlicher zitierter Entscheidungen und Gesetze!

Die 11. Auflage wurde bearbeitet von:
Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster | Prof. Dr. Ina Ebert, München | Priv.-Doz. Dr. Martin Fries, München | RA Dr. Siegfried Friesen, Bielefeld | Ri Dr. Andreas Himmen, Bochum | Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster/RiOLG a. D. | Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Dr. Alexander Scheuch, Akad. Rat a.Z., Universität Münster | Prof. Dr. Christoph Schreiber, Universität Witten/Herdecke | Prof. Dr. Klaus Schreiber, Universität Bochum | Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück/Universität Nijmegen, Niederlande | Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Universität Münster | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill), Universität Bayreuth


Brönneke | Föhlisch | Tonner
Das neue Schuldrecht
Digitale Produkte | Kaufrecht | Vertragsrecht
Nomos,  2022, 278 Seiten, broschiert
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49,00 € inkl. MwSt.

Das Vertragsrecht des BGB erfährt durch die Umsetzung von EU-Richtlinien • Neuregelungen für Verträge über digitale Produkte – unabhängig vom Vertragstyp, zum Update und zum Datenschutz• geändertes Widerrufsrecht • neue Mangelbegriffe, Ausdehnung der Beweislastumkehr • Informationspflichten für [...]

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FormularBibliothek Zivilprozess
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Bisher war das Erfolgshonorar nur ein Angebot an die Anwaltschaft, unter engen Voraussetzungen Erfolgshonorarvereinbarungen abzuschließen. Dies hat sich nun grundlegend mit dem zum 1. Oktober 2021 in Kraft getretenen „Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“ [...]

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