Aktualisieren

0 Treffer

Zimmermann

Das Unrecht der Korruption

Eine strafrechtliche Theorie
Nomos,  2018, 835 Seiten, gebunden

ISBN 978-3-8487-4144-1


Unser Fortsetzungsservice: Sie erhalten neue Reihentitel oder Neuauflagen automatisch und ohne Abnahmeverpflichtung. Wenn Sie dies wünschen, können Sie es im Warenkorb kennzeichnen.

Das Werk ist Teil der Reihe Neue Schriften zum Strafrecht (Band 14)
179,00 € inkl. MwSt.
Auch als eBook erhältlich
179,00 € inkl. MwSt.
Lieferbar
In den Warenkorb
Auf den Merkzettel
 Weitere Funktionen für angemeldete Benutzer

Die Arbeit entwirft eine rechtstheoretisch und sozialphilosophisch fundierte Theorie des Unrechts der Korruption – und schließt damit eine viel beklagte Lücke in der Strafrechtsdogmatik des Besonderen Teils. Beantwortet werden elementare Fragen wie „Was ist Korruption?“, „Worin genau besteht ihre Schädlichkeit?“ und „Wer ist ihr Opfer?“. Auf der Basis dieser theoretischen Grundlage sowie unter Berücksichtigung auch der österreichischen, schweizerischen und internationalen Anti-Korruptionsvorschriften formuliert die Abhandlung als unmittelbaren praktischen Nutzen für die Gesetzgebung ein das Korruptionsunrecht in optimaler Weise einfangendes Set an flexibel anpassbaren Modelltatbeständen. Zudem enthält das Werk eine kritische Würdigung des gesamten Korruptionsstrafrechts des StGB (einschließlich der neuen Vorschriften zur Bekämpfung der Korruption im Sport und im Gesundheitsweisen) und bietet für dieses konkrete Auslegungsvorschläge zu sämtlichen zentralen Streitfragen.

»Die Habilitation bietet nicht nur eine umfassende Abhandlung aller theoretischen Diskussionen und Fundierungen des Korruptionsunrechts. Sie bietet auch eine dezidierte, argumentativ überzeugende Kritik am Korruptions-Kernstrafrecht de lege lata. Durch die de lege ferenda Vorschläge bleibt die Habilitation nicht nur umfangreiches Nachschlagewerk mit sehr dezidiertem Literaturverzeichnis, sondern transportiert die Theorie in eine kriminalpolitische, zukunftsorientierte Neuausrichtung des Korruptionsstrafrechts.«
Prof. Dr. Anja Schiemann, KriPoZ 3/2020, 191
Kontakt-Button