Hat die Digitalisierung, die Recht und Technik gleichermaßen verändert, einen Reformbedarf des Kunsturhebergesetzes ausgelöst? Diese Frage untersucht die vorliegende Arbeit und legt dabei die folgenden drei Thesen zugrunde: Erstens ist das Kunsturhebergesetz trotz Kollision mit der Datenschutzgrundverordnung vollumfänglich aufrechtzuerhalten und als speziellere Vorschrift vorrangig vor der Datenschutzgrundverordnung anzuwenden. Zweitens ist das Kunsturhebergesetz autonom und somit losgelöst von dem in weiten Teilen harmonisierten Urheberrechtsgesetz auszulegen und weiterzuentwickeln. Das Kunsturhebergesetz weist drittens in mehreren Punkten einen digitalen bzw. internetspezifischen Nachbesserungsbedarf auf.
- Bildnis
- digitales Bildnis
- Kunsturhebergesetz
- digitales Zeitalter
- DSGVO
- DS-GVO
- Datenschutzgrundverordnung
- Urheberrecht
- InfoSoc-RL
- Hyperlink und Inline-Link
- europäisches Medienrecht
- Art. 85 DSGVO
- Medienprivileg
- Selbstbestimmungsrecht des Abgebildeten
- Abbild
- Eigenbild
- Digitalisierung
- Reformbedarf
- Technischer Wandel
- Novellierungsbedarf
- Anwendungsbereich Kunsturhebergesetz
- Anwendungsbereich Datenschutzgrundverordnung
- Kollision
- Bilddaten
- Gesellschaftlicher Wandel
- Bilderflut
- Mitteilungsdrang
- Gesetzesreform
- Nachbesserungsbedarf
- personenbezogene Daten
- § 22 KUG
- § 23 KUG
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
- Erkennbarkeit
- Personenbezug
- Fotografie
- Öffnungsklausel
- Notifizierungspflicht
- Gesetzgebungsverfahren der DSGVO
- Verbreiten
- Schaustellen
- Interessenabwägung
- Gesetzgebungskompetenz
- User Generated Content
- nutzergenerierte Inhalte
- Verfassungsrechtliche Schutzpflichten des Staates
- besonderes einfach normiertes Persönlichkeitsrecht
- Verfügungsgewalt
- Körperlichkeit
- Recht der öffentlichen Wiedergabe
- Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
- Art. 3 InfoSoc-RL
- Öffentlichkeitsbegriff
- Frame
- Anfertigen
- Anfertigen eines Bildnisses
- Besitzen von Bildnissen
- digitale Bilder
- Smart Glasses
- technische Entwicklung
- Handykamera
- Screenshot
- Multimediaplattformen
- Beobachtungslust
- Beobachtungskultur
- Normenkonkurrenz
- Recht am eigenen Bild
- Bildnisschutz
- Inline-Link
- Hyperlink
- Urheberrechtsgesetz
- UrhG
- KUG
- Bildnisverbreitung