Die Flussdiagramme finden Sie unter dem Reiter "Service zum Buch".
Die 11. Auflage arbeitet wieder die neueste Rechtsprechung auf und berücksichtigt die aktuelle Literatur. An dem erfolgreichen Konzept haben Autor und Verlag festgehalten: Jede Lerneinheit beginnt mit einem aktuellen Einführungsfall, der ausführlich gutachterlich geprüft wird. Auch die Lerneinheiten erläutern die oftmals sehr abstrakten Regeln an vielen konkreten Beispielen aus der Praxis. Der Text ist klar gegliedert und leicht lesbar geschrieben. So hat Hirsch schon vielen Studenten das gute Gefühl gegeben, das Allgemeine Schuldrecht wirklich zu verstehen. Wer grafische Darstellungen mag, wird an den über 20 Diagrammen Freude haben. Sie zeigen den logischen Aufbau der gesetzlichen Vorschriften und führen den Leser durch eine Abfolge von Fragen und Antworten zur Lösung des Falls.
- Rechtsprechungsfälle
- Studienbuch
- Schuldverhältnis
- vertragliche Schuldverhältnisse
- gesetzliche Schuldverhältnisse
- § 241 BGB
- Vertrag
- einseitiges Rechtsgeschäft
- aufgedrängte Bereicherung
- unverlangte Zusendung
- Leistungsort
- Holschuld
- Schickschuld
- Verbrauchsgüterkauf
- Geldschulden
- qualifizierte Schickschuld
- Zeitpunkt der Zahlung
- Leistungshandlung
- Leistungserfolg
- Gattungsschuld
- Konkretisierung
- gegenseitiger Vertrag
- Synallagma
- Nichterfüllung
- Verjährung
- Treu und Glauben
- Verweigerungsrecht
- Stromversorgung
- Zurückbehaltungsrecht
- Einrede
- allgemeine Geschäftsbedingungen
- AGB
- Verbraucher
- § 305 BGB
- Inhaltskontrolle
- Unternehmer
- Störung der Geschäftsgrundlage
- Wegfall der Geschäftsgrundlage
- Fehlen der Geschäftsgrundlage
- Preisanpassung
- Leistung durch einen Dritten
- Aufrechnung
- Gegenseitigkeit
- Gleichartigkeit
- Fälligkeit
- Durchsetzbarkeit
- Erfüllbarkeit
- Aufrechnungsverbot
- Aufrechnungserklärung
- Rücktritt
- Rückgewährwährung
- Kündigung
- Rückgewährschuldverhältnis
- Abmahnung
- Dauerschuldverhältnis
- wichtiger Grund
- Widerruf
- Widerrufsbelehrung
- Fernabsatzvertrag
- Verbundene Verträge
- Einwendungsdurchgriff
- Darlehensvertrag
- Vorsatz
- Fahrlässigkeit
- grobe Fahrlässigkeit
- leichte Fahrlässigkeit
- milderer Haftung
- strengere Haftung
- Zurechnungsfähigkeit
- Erfüllungsgehilfe
- Gläubigerverzug
- Schuldnerverzug
- Nichtleistung
- wörtliches Angebot
- Zahlungsverzug
- Verzugszinsen
- Schadensersatz
- § 281 BGB
- § 280 BGB
- § 286 BGB
- Vertretenmüssen
- Mahnung
- Unmöglichkeit
- § 275 BGB
- Unvermögen
- Unzumutbarkeit
- anfängliche Unmöglichkeit
- nachträgliche Unmöglichkeit
- zufällige Unmöglichkeit
- Schlechterfüllung
- Mangel
- Pflichtverletzung vor Vertragsschluss
- culpa in contrahendo
- Mitverschulden
- § 254 BGB
- §§ 249 ff. BGB
- Nichtvermögensschaden
- Schmerzensgeld
- negatives Interesse
- Positives Interesse
- Erfüllungsinteresse
- Vertrag zugunsten Dritter
- Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
- Drittschadensliquidation
- Abtretung
- Abtretungsverbot
- Schuldübernahme
- Gesamtschuld
- Schuldübernahme Neue Zeile Gesamtschuld
- Teilschuldner
- Schuldbeitritt
- Gläubigermehrheit