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Brocker | Droege | Jutzi

Verfassung für Rheinland-Pfalz

Handkommentar
Nomos,  2014, 1204 Seiten, gebunden

ISBN 978-3-8487-0266-4

148,00 € inkl. MwSt.
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Der Kommentar erläutert systematisch und zugleich mit besonderem Fokus auf die Rolle der Landesverfassung in der Rechtspraxis die Artikel der Verfassung für Rheinland-Pfalz. Die Kommentierungen berücksichtigen umfassend die Interpretation der Landesverfassung durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes und verdeutlichen insbesondere dort, wo das Landesverfassungsrecht Besonderheiten gegenüber dem Grundgesetz aufweist, die Eigenständigkeit der Verfassungsrechtsräume des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz. Neben der Darstellung der Entwicklung der landesverfassungsrechtlichen Normbestände und ihrer Konkretisierungen im rheinland-pfälzischen Landesrecht leisten die Erläuterungen in einer einheitlichen Systematik insbesondere auch die Verhältnisbestimmung des Landesverfassungsrechts zur Ebene des Bundesverfassungsrechts und der inter- bzw. supranationalen Rechtsordnung. Die Autorinnen und Autoren rekrutieren sich als ausgewiesene Experten und Praktiker aus allen drei Gewalten des Landes bzw. sind als Staatsrechtslehrer tätig und gewährleisten damit einen gleichermaßen breiten wie spezifischen und sachkundigen Blick auf die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz.

»Das Werk ist in seiner Geschlossenheit und Vollständigkeit ein Lese- und Benutzungsvergnügen nicht nur für lokale Rechtsunterworfene und Rechtsanwender. Es fällt nicht schwer zu prognostizieren, dass die Klärung jedes künftigen landesverfassungsrechtlichen Problems in Rheinland-Pfalz zunächst mit einem Blick in den Brocker/Droege/Jutzi beginnen wird. Auch über die Landesgrenzen hinaus wird dieser Kommentar sich Gehör verschaffen.«
Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, DÖV 2015, 973

»Die Neukonzeption dürfte den Bedürfnissen von Wissenschaft und Praxis voll entsprechen.«
Prof. Dr. Richard Ley, ZParl 2015, 215

»Die Neukonzeption dürfte den Bedürfnissen von Wissenschaft und Praxis voll entsprechen... sind die Kommentierungen nicht nur für Rheinland-Pfalz von eminent praktischer Bedeutung.«
Dr. [...]
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