englischUnder sec. 1303 of the German Civil Code (Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) every spouse has to have reached the age of 18 in order to enter into a civil marriage. These rules apply accordingly to both traditional and religious marriages. Despite and contrary to these statutory minimum age requirements, minors continue to be forced into marriages in Germany today. The immanent risk to the best interests and welfare of children posed by forced marriages calls for governmental protection and immediate judicial measures, up to and including the withdrawal of custody, under sec. 1666 of the BGB at the earliest possible time.
Trotz des Verbots der staatlichen Eheschließung für Minderjährige und entsprechender Regelungen für traditionelle und religiöse Eheschließungen finden weiterhin Zwangsverheiratungen statt. Ausgehend von anerkannten Gefährdungslagen wird das gerichtliche Schutzverfahren im Fall von Kindeswohlgefährdungen systematisch dargestellt. Vergleichend hierzu werden die Formen und Phasen der drohenden Zwangsheirat im Hinblick auf die jeweilige Kindeswohlgefährdung beleuchtet. Anschließend wird aufgezeigt, warum das Ergreifen gerichtlicher Maßnahmen nach § 1666 BGB bis hin zum Sorgerechtsentzug bereits ab den frühen Phasen einer drohenden Zwangsheirat sowohl bei Inlandsfällen als auch bei entsprechendem Auslandsbezug regelmäßig alternativlos ist.
- Bekämpfung der Zwangsheirat
- Child Protection Measures in Case o Forced Marriages
- Combating Forced Marriage
- Eheschließung Minderjähriger
- Endangering the Welfare of the Child
- Gefährdung des Kindeswohls
- Kindesschutzmaßnahmen bei Zwangsheirat
- Law of Engagement
- Marriage of Minors
- Prevention of Forced Marriage
- Verhinderung drohender Zwangsheirat
- Verlöbnisrecht
- Zwangsverheiratung
- Zwangsehe
- arrangierte Heirat
- selbst organisierte Muss-Heirat
- Scheinheirat
- Zweckheirat
- Ferienverheiratung
- Heiratsverschleppung
- Importbräute
- Heiratshandel
- Verheiratung für ein Einwanderungsticket
- Minderjährigkeit
- Eheschließungsfreiheit
- Kindesschutzmaßnahmen
- Elterliche Sorge
- Kindeswohl
- Familiengerichtliche Maßnahmen
- Sorgerechtsentzug
- Familiengerichtliches Verfahren
- Familienrecht
- Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat
- Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
- Familienverfahrensrecht
- Ausreiseverbot
- Einreiseverbot
- Zwangs‐Wiederverheiratung
- Inobhutnahme durch Jugendämter