Refresh

0 Hits

Milkau

Ansätze zur Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt

Eine rechtliche Bewertung des EEWärmeG und der alternativen Fördermodelle
Nomos,  2009, 305 Pages

ISBN 978-3-8329-4969-3


Our continuation service: You will receive new series titles or new editions automatically and without obligation to purchase. If you wish to do so, you can mark it in the shopping cart.

The work is part of the series Schriften zum Umweltenergierecht (Volume 2)
74,00 € incl. VAT
Also available as eBook
74,00 € incl. VAT
Available
Add to shopping cart
Add to notepad
 Further options for registered users

Sowohl durch das zum 01.01.2009 in Kraft getretene EEWärmeG des Bundes als auch durch das seit dem Jahr 2008 existierende baden-württembergische EWärmeG soll aus Gründen des Klimaschutzes und zur Schonung fossiler Ressourcen der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch zur Erzeugung von Wärme gefördert werden. Beide Gesetze greifen auf den ordnungsrechtlichen Ansatz einer Nutzungspflicht zurück, der beim Bundesgesetz noch durch eine Subventionierung des Einsatzes erneuerbarer Energien ergänzt wird.
Der Autor stellt diese und die übrigen im Gesetzgebungsverfahren diskutierten Förderansätze in ihrer Funktionsweise dar und unterzieht sie anschließend einer Untersuchung im Hinblick auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit und ihre funktionelle Wirksamkeit. Schwerpunkte dieser Untersuchung sind dabei die Problematik der Gesetzgebungskompetenz sowie die Frage der Vereinbarkeit der einzelnen Fördermodelle mit dem formellen und materiellen nationalen Verfassungsrecht und den Vorgaben des Europarechts.
Die Ansätze des EEWärmeG und des EWärmeG werden kritisch hinterfragt, Chancen und Schwächen dieser Fördermodelle erörtert und Alternativen für zukünftige Fördergesetze aufgezeigt.

»Insgesamt verschafft die kompakte, intensiv recherchierte Abhandlung einen instruktiven Zugang zum EEWärmeG. Zudem dürfte sie eine verlässliche Hilfe für die verfassungs- und europarechtliche Beurteilung zukünftiger energierechtlicher Fördermodelle des Gesetzgebers sein.«
RA Dr. Thomas Schulteis, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Gewerbearchiv 3/10