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Schwab

Arbeitnehmererfindungsrecht

Arbeitnehmererfindungsgesetz - Arbeitnehmer-Urheberrecht - Betriebliches Vorschlagswesen
Handkommentar
Nomos,  4. Edition 2018, 291 Pages

ISBN 978-3-8487-3975-2

69,00 € incl. VAT
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Die 4. Auflage berücksichtigt neben der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Arbeitnehmererfindungsrecht sowie zu Fragen des BVW-Ideenmanagements die zunehmenden europarechtlichen Einflüsse auf das Arbeitnehmererfindungsrecht, beispielsweise durch das EU-Einheitspatent, die Folgen des „Brexit“ und die EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie sowie die jüngste Reform des UrhG mit ihren Auswirkungen auf den Arbeitnehmerurheber.
Weitere Schwerpunkte der Neuauflage bilden u.a. die
• AGB-Kontrolle bei Vergütungsvereinbarungen
• Zulässigkeit von unternehmensinternen Vergütungsrichtlinien und Pauschalvergütungsrichtlinien
• Erfindervergütung bei Konzernnutzung
• Miterfinderschaft und Abgrenzung zur sog. Doppelerfindung
• Sonderregelung des § 69b UrhG für Computerprogramme im Arbeitsverhältnis
• Sonderregelung für Hochschulerfinder insbesondere bei „F+E“-Verträgen oder die
• Schutzrechtsaufgabe durch den Arbeitgeber

Neu enthalten ist ein Abschnitt zur wichtigen Abgrenzung des Patentschutzes vom Urheberrechtsschutz sowie das Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder und das Muster einer Stufenklage zum Landgericht/zur Patentstreitkammer.

»Für jeden, der sich mit dem Recht der Arbeitnehmerfindung befasst, wird der Band aber nachdrücklich zur Lektüre empfohlen.«
Prof. Dr. Burkhard Boemke, GRUR 2018, 387

»ein äußerst nützlicher Begleiter bei Vertrags-, Gerichts- und sonstigen Verhandlungen im Bereich des Arbeitnehmererfindungsrechts.«
RA Stephan Lemmen, dierezensenten.blogspot.de September 2014

»bietet eine vorzügliche Übersicht über das Arbeitnehmererfindungsrecht für die Praxis auf aktuellem Stand.«
www.juralit.com Juni 2014

»Der Kommentar...sorgt für bestens fundierte Argumente. Er ist daher für Kollegen sehr empfehlenswert.«
Dr. Gunnar Becker, AE 2/14

Stimmen zu den Vorauflagen:

»Unzweifelhaft gehört das Werk in eine jede Handbibliothek und zwar nicht nur in die des im [...]