englischAs the German Federal Labour Court's hospital case in 2011, which was mentioned in the introduction of the book, shows, it is not uncommon that a group decision is the basis of a change in operations of group companies. This raises the question of whether and to what extent this "group danger" has an impact on the calculation of and liability for social plan entitlements.
The introductory section in particular describes the content barriers as regards the setting-up of social plans. In the second section which is about the direct calculation (Berechnungsdurchgriff) the author illustrates why the group cannot be considered as a single unit as regards the question of direct calculation (Berechnungsdurchgriff). In addition, the individual categories of cases regarding the direct calculation (Berechnungsdurchgriff) are addressed. The third section which is about direct liability (Haftungsdurchgriff) contains reflections on the general permissibility of direct liability (Haftungsdurchgriff) within a group and then also addresses the individual categories regarding direct liability (Haftungsdurchgriff).
Wie der in der Einleitung des Buches genannte Klinikenfall des BAG aus dem Jahre 2011 zeigt, liegt Betriebsänderungen konzernangehöriger Unternehmen nicht selten eine Konzernentscheidung zugrunde. Daher stellt sich die Frage, ob und inwieweit diese „Konzerngefahr“ auch Auswirkungen bei der Berechnung von und der Haftung für Sozialplanansprüche hat.
In einem einführenden Kapitel werden insbesondere die Inhaltsschranken der Sozialplangestaltung beschrieben. Im zweiten Kapitel, in dem es um den Berechnungsdurchgriff geht, zeigt die Verfasserin auf, wieso einer „Einheitsbetrachtung“ des Konzerns bei der Frage des Berechnungsdurchgriffs nicht gefolgt werden kann. Ferner werden die einzelnen Fallgruppen des Berechnungsdurchgriffs behandelt. Das dritte Kapitel, das den Haftungsdurchgriff behandelt, beinhaltet zunächst Überlegungen zur allgemeinen Zulässigkeit des Haftungsdurchgriffs im Konzern. Anschließend werden auch hier die einzelnen Fallgruppen des Haftungsdurchgriffs erörtert.