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Heidel | Hüßtege | Mansel | Noack

Bürgerliches Gesetzbuch: Allgemeiner Teil | EGBGB

Band 1
Nomos,  4. Edition 2021, 3356 Pages

ISBN 978-3-8487-4586-9

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Bürgerliches Gesetzbuch
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Der NomosKommentar zum Allgemeinen Teil des BGB verbindet vorbildlich wissenschaftliche Durchdringung mit praktischer Problemanalyse. Das Konzept, Aktualität und Verständlichkeit mit wissenschaftlicher Tiefe zu verbinden, ist zugleich Markenzeichen des hochgelobten Großkommentars, der für erfolgreiches Arbeiten steht.

In seiner Komplettdarstellung aller "AT"-relevanten Themen mit IPR ist er nicht nur der Bezugspunkt für alle "BT"-Darstellungen, sondern steht auch für ein schlüssiges Einzelwerk.

Herausragende Bandherausgeber bringen die notwendigen Sensibilitäten für in sich ausgewogene wie untereinander abgestimmte Kommentierungen mit: Für die Kommentierung des BGB AT zeichnen dabei RA Dr. Thomas Heidel, Fachanwalt für Steuerrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bonn und Prof. Dr. Ulrich Noack, Universität Düsseldorf, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht verantwortlich; das internationale Privatrecht wird von VRiOLG Dr. Rainer Hüßtege, München und Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel, Universität zu Köln, Direktor des Instituts für internationales und ausländisches Privatrecht betreut.

»Als Fazit lässt sich festhalten, dass es die Bearbeiterinnen und Bearbeiter des Nomos Kommentars zum BGB auch in der 4. Aufl. (2021) des Bandes 1 wieder geschafft haben, mit wissenschaftlicher Gründlichkeit und dem gebotenen Blick für die Bedürfnisse der Anwender die zu besprechenden Vorschriften auszuleuchten. Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten sehr gut strukturierte und hierdurch leicht verarbeitbare Erläuterungen, präzise und eingängige Sachaussagen zu problematischen Auslegungsfragen, nützliche Hintergrundinformationen zu Entstehungsgeschichte und Systematik der Vorschriften, einen großen Fundus an Verweisen auf einschlägige Rechtsprechung und weiterführende Literatur. Damit behauptet der Kommentar seine anerkannte Stellung unter den Erläuterungswerken zum BGB und EGBGB.«
Prof. Dr. [...]
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