Refresh

0 Hits

Lautenschläger

Der Grundsatz der Tarifeinheit bei Tarifpluralität nach dem Employment Relations Act 1999

Eine rechtsvergleichende Analyse des deutschen und britischen Rechts zur Zulässigkeit von Tarifpluralitäten auf betrieblicher Ebene
Nomos,  2009, 186 Pages

ISBN 978-3-8329-4442-1


Our continuation service: You will receive new series titles or new editions automatically and without obligation to purchase. If you wish to do so, you can mark it in the shopping cart.

The work is part of the series Mannheimer Schriften zum Unternehmensrecht (Volume 12)
39,00 € incl. VAT
Also available as eBook
39,00 € incl. VAT
Available
Add to shopping cart
Add to notepad
 Further options for registered users

Im Mittelpunkt der Arbeit steht der Employment Relations Act 1999, der – abweichend von der deutschen Rechtslage – den Grundsatz der Tarifeinheit auf betrieblicher Ebene nicht regelt. Über ein gesetzlich festgelegtes Verfahren kann ein britischer Arbeitgeber vielmehr verschiedene unabhängige Gewerkschaften als Tarifpartei für abgrenzbare Arbeitnehmergruppen anerkennen. Maßgebliche Bezugsgröße ist dabei die Verhandlungseinheit. Mit dieser legt die jeweilige Gewerkschaft die Gruppe der Belegschaft fest, für die sie nach ihrer Anerkennung in Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeber tritt. Dabei können verschiedene Gewerkschaften die Anerkennung als Tarifpartei für unterschiedliche Verhandlungseinheiten erzwingen, vorausgesetzt, die Verhandlungseinheiten überschneiden sich nicht. Ist der Arbeitgeber weder mit der Anerkennung der Gewerkschaft als Tarifpartei noch mit der Verhandlungseinheit einverstanden, kann die CAC als Schlichtungsstelle in das Verfahren eingeschaltet werden. Diese legt die Verhandlungseinheit anhand gesetzlich definierter Kriterien fest. Hauptkriterium ist die Handhabbarkeit der Verhandlungseinheit. Das Gesetz schließt ferner die Bildung kleiner und fragmentierter Einheiten aus.

»insgesamt durchaus anregende Arbeit«
Prof. Dr. Abbo Junker, EuZA 3/09