englischA car that drives autonomously while the driver answers emails is no longer a vision of the future. The Eighth Act to Amend the Road Traffic Act of June 16, 2017, attempted to provide such new mobility innovations with the appropriate legal framework. In this context, this paper looks in particular at the liability and responsibility issues for accident consequences arising therefrom. It is analyzed to what extent the general regulations on liability in interaction with the newly created special regulations for automatized driving solve the question of liability appropriately. On this basis, an evaluation of the amendment of the law and the current liability system is then undertaken.
Ein Auto, das selbstständig fährt, während der Fahrer E-Mails beantwortet, ist längst keine Zukunftsmusik mehr. Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 16.6.2017 wurde versucht, solchen neuen Mobilitätsinnovationen den passenden rechtlichen Rahmen zu bieten. In diesem Zusammenhang betrachtet die vorliegende Arbeit insbesondere die Fragen der Verantwortlichkeit und Haftung für hieraus entstehende Unfallfolgen. Es wird analysiert, inwieweit die allgemeinen Haftungsregelungen im Zusammenspiel mit den neu geschaffenen Sonderregelungen für automatisiertes Fahren die Haftungsfrage sachgerecht lösen. Auf dieser Basis wird abschließend eine Bewertung der Gesetzesänderung und des derzeitigen Haftungssystems vorgenommen.
- Autonomos Fahren
- Betriebsgefahr
- Fahrzeugführer
- Fahrzeughalter
- Gesetz zum automatisierten Fahren
- Herstellerhaftung
- Produkthaftung
- Produzentenhaftung
- Automatisierung
- Deliktsrecht
- Gefährdungshaftung
- Künstliche Intelligenz
- Ki
- autonome Software
- außervertragliche Haftung
- Haftung
- Straßenverkehr
- Automatisierte Fahrzeuge
- Autonomes Fahren
- Fahrzeug
- Produktfehler
- Auto
- Unfall
- Unfallfolgen
- Software
- Softwarehaftung
- Stufen der Fahrzeugautomatisierung
- Zivilrechtliche Haftung
- Automatisiertes Fahren