Refresh

0 Hits

Meiertöns

Die Doktrinen U.S.-amerikanischer Sicherheitspolitik

Völkerrechtliche Bewertung und ihr Einfluss auf das Völkerrecht
Nomos,  2006, 295 Pages

ISBN 978-3-8329-1904-7


Our continuation service: You will receive new series titles or new editions automatically and without obligation to purchase. If you wish to do so, you can mark it in the shopping cart.

The work is part of the series Völkerrecht und Außenpolitik (Volume 71)
68,00 € incl. VAT
Available
Add to shopping cart
Add to notepad
 Further options for registered users

Ein besonderes Merkmal der U.S.-amerikanischen Außenpolitik stellen sogenannte Doktrinen dar, in denen Prinzipien für die Außen- und Sicherheitspolitik der USA festgelegt werden. Unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten ist an diesen Doktrinen von Interesse, inwieweit die enthaltenen Kriterien für Gewaltanwendung völkerrechtskonform sind und welche rechtsgestaltende Wirkung einer Doktrin zukommt; weiterhin ist bisher auch die Rechtsnatur ungeklärt.
Beginnend mit der Monroedoktrin von 1823 werden diese Fragen untersucht. Die Stimsondoktrin von 1932 und die Doktrinen des Kalten Krieges, wie die Trumandoktrin von 1945, werden ebenso behandelt wie die Bushdoktrin des Jahres 2002. Gerade die Bushdoktrin, mit dem darin enthaltenen Prinzip der präventiven Selbstverteidigung, hat Kontroversen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit Artikel 51 UN-Charta hervorgerufen.
Eng verbunden mit der Frage, ob Doktrinen eine rechtsgestaltende Wirkung zukommt, wird die grundsätzliche Frage nach dem Einfluss einer Hegemonialmacht auf die Völkerrechtsentwicklung behandelt und ob ein »Hegemonic International Law« oder »Imperial International Law« im Entstehen ist.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Helmuth-James-von-Moltke-Preis der Deutschen Gesellschaft für Wehrrecht und Humanitäres Völkerrecht.

»Der Autor gelangt zu überzeugenden Ergebnissen, die das Verständnis für die Sicherheitspolitik der USA wesentlich fördern und die Lektüre insgesamt zu einem großen Gewinn machen.«
Dieter Fleck, ZaöRV 67/07