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Die Freiheit der Parteien

Der Rechtscharakter des Art. 21 GG
Nomos,  1994, 158 Pages

ISBN 978-3-7890-3643-9


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The work is part of the series Schriften zum Parteienrecht und zur Parteienforschung (Volume 16)
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Die politischen Parteien haben eine zentrale Rolle im politischen Prozeß einer parlamentarischen Demokratie inne, weshalb das Grundgesetz sie – in bewußter Abhebung von früheren Verfassungen – durch Art. 21 GG in ihren Aktivitäten anerkennt und schützt.
Gleichwohl fehlte bislang eine dogmatische Klärung des Charakters von Art. 21 GG. Meist wird in unscharfer Weise diese Verfassungsnorm als Bestimmung zum Schutz der Aktivitäten der politischen Parteien und als Ort ihrer verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsansprüche angesehen, gleichzeitig wird daneben aber für die Entscheidung konkreter Einzelfragen auf die verschiedenen Freiheitsgrundrechte und auf die Gleichheitsgrundsätze im Grundgesetz zurückgegriffen, ohne das Verhältnis dieser Bestimmungen zur Hauptgewährleistung in Art. 21 GG zu klären.
Zu diesem Themenkreis legt der Autor – ausgehend von der These, daß Art. 21 GG (allein) kein Grundrecht ist – dar, daß diese Verfassungsnorm den Grundrechten der Parteien eine besondere Prägung gibt. Dabei behandelt die Arbeit beide Aspekte: Die dogmatische Frage an sich ebenso wie die Konsequenzen, die mit der Klärung des Rechtscharakters von Art. 21 GG verbunden sind.