englischThis study deals with the trademark protection for promotional gifts. As a result of the ECJ's "Silberquelle" decision it is nearly impossible to maintain the protection of a trademark which is registered for promotional items. The court helds in this decision that the conditions of genuine use are not fulfilled if the products are not distributed to create or preserve an outlet for those goods or services. As far as promotional items are concerned this is regularly not the case. The study shows the weaknesses of the mentioned Judgement and points out that the assessment of the court is not mandatory. The study also demonstrates which "means of interpretation" could avoid the negative implications of the Judgement and achieve appropriate results. Proprietors of the trade marks concerned are also demonstrated how to circumvent the strict Judgement of the ECJ.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der markenrechtlichen Absicherung von Nebenprodukten. Insbesondere nach Erlass der „Silberquelle“-Entscheidung des EuGH ist es kaum noch möglich, eine für Nebenprodukte eingetragene Marke im Hinblick auf diese Waren und Dienstleistungen rechtserhaltend zu benutzen. So hat das Gericht das von der Rechtsprechung für den Benutzungszwang aufgestellte Kriterium der Markterschließungs- oder Markterhaltungsabsicht im Rahmen dieser Entscheidung dahingehend konkretisiert, dass sich die Förderungsabsicht auf die streitgegenständlichen Produkte beziehen muss, was bei Nebenprodukten regelmäßig nicht der Fall ist.
Die Untersuchung verdeutlicht, welche Schwachstellen die „Silberquelle“-Entscheidung sowie die hieran orientierte Rechtsprechung der Instanzgerichte aufweisen und zu welchen Missständen sie geführt haben. Sie zeigt zudem auf, dass die Wertung des EuGH dabei keineswegs zwingend ist und mit welchen einfachen Auslegungsmitteln die negativen rechtlichen Implikationen dieser Rechtsprechung vermieden bzw. sachgerechte Ergebnisse erzielt werden könnten. Betroffenen Markeninhabern wird darüber hinaus aufgewiesen, wie sie die Konsequenzen der strengen Rechtsprechung in der Praxis umgehen können.