englischIn its Special Report 82, the Monopolies Commission addresses the European Commission's proposal for a Digital Markets Act (DMA) and shows how the DMA can be better targeted to protect competition in digital markets to the benefit of consumers. Key recommendations of the Monopolies Commission relate to limiting the scope of the law to large operators of digital ecosystems and extending the ban on self-preferencing strategies laid out in the proposed law. In return, an exception to the obligations of the DMA – known as an efficiency defence – should be made possible in the case of clear benefits for consumers.
Die Monopolkommission befasst sich in ihrem 82. Sondergutachten mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Digital Markets Act (DMA) und zeigt auf, wie der DMA gezielter darauf ausgerichtet werden kann, den Wettbewerb in digitalen Märkten zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Zentrale Empfehlungen der Monopolkommission betreffen die Begrenzung des gesetzlichen Anwendungsbereichs auf große Betreiber digitaler Ökosysteme sowie die Ausweitung des im Gesetzesvorschlag angelegten Verbots von Selbstbevorzugungsstrategien. Im Gegenzug sollte eine Ausnahme von den Verhaltensregeln des DMA – eine sog. Effizienzrechtfertigung – bei deutlichen Vorteilen für die Verbraucher und Verbraucherinnen ermöglicht werden.