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Schöndorf-Haubold

Europäisches Sicherheitsverwaltungsrecht

Nomos,  2010, 230 Pages

ISBN 978-3-8329-5876-3


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The work is part of the series Studien zum europäischen und internationalen Verwaltungsrecht (Volume 1)
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Die Gewährleistung innerer Sicherheit hat sich im europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu einer gemeinsamen Aufgabe nationaler und europäischer Sicherheitsbehörden entwickelt, die im Spannungsfeld von europäischer Aufgabenwahrnehmung, mitgliedstaatlicher Souveränität und individueller Freiheit in einer europäischen Sicherheitsarchitektur zusammenwirken. In seinem Ausgangspunkt ist das europäische Sicherheitsverwaltungsrecht Informationskooperations- und Informationsverwaltungsrecht, das den horizontalen und vertikalen Austausch von sicherheitsrelevanten Informationen insbesondere über Agenturen und Informationssysteme zum Gegenstand hat. In zunehmendem Maße lassen sich etwa mit Blick auf die von Frontex koordinierten Soforteinsatzteams auch Elemente eines operativen Einsatzrechts identifizieren, die für die künftige Entwicklung des Rechtsgebiets prägend sein werden und eine Reihe neuer Rechtsfragen aufwerfen. Internationalisierungsprozesse führen zu einer notwendigen Erweiterung der Perspektive in verfahrens-, organisations- und individualrechtlicher Hinsicht, wie gerade die Frage der Umsetzung der Sanktionslisten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen anschaulich belegt.

»Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das vorliegende Werk von Schöndorf-Haubold einen kompakten Überblick über die Materie des Europäischen Sicherheitsverwaltungsrechts liefert. Der Aufbau ist logisch und verständlich, er hilft auch in Belangen dieser Materie bislang "unerfahrenen" Lesern einen guten Zugang zu diesem nach dem Vertrag von Lissabon rasch wachsenden Rechtsgebiet zu finden. Damit kann mit dem vorliegenden Buch von einer gelungenen Grundsteinlegung der Reihe "Studien zum europäischen und internationalen Verwaltungsrecht " gesprochen werden.«
Anna-Zoe Steiner, .SIAK-Journal 3/12

»Es darf außer Frage stehen, dass das Werk die Diskussion auf diesem Gebiet lange beherrschen wird.«
Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Vr 9/12