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Sonntag | Rütten

Privates Baurecht

Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung | Mustersammlung mit Erläuterungen
Nomos,  2. Edition 2018, 670 Pages, mit Online-Zugang

ISBN 978-3-8487-3424-5

98,00 € incl. VAT
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Mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung will der Gesetzgeber der zunehmenden Komplexität des privaten Baurechts im BGB Rechnung tragen – ab 1.1.2018 treten die Neuregelungen in Kraft. Rechtssichere Verträge zur Gestaltung der geänderten Verhältnisse werden benötigt.

Das Werk bietet – aktuell auf dem Stand des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung materielles Recht, Verfahrensrecht und mehr als 300 detaillierte Muster für Vertragsgestaltung und Prozess zu
• Architektenvertrag (u.a. mit Pauschalpreis- und Zeitaufwandsabrechnung, stufenweiser Beauftragung etc)
• Generalplanervertrag
• Fachplanervertrag
• VOB/B Bauvertrag (Einzelgewerkvergabe auf Einheitspreisbasis(Detail-)Pauschalpreisvertrag Einzelgewerkvergabe, Generalunternehmervertrag etc.)
• BGB-Bauvertrag
• Abnahmeprotokoll
• Projektsteuerungsvertrag
• Vertrag über SiGeKo-Leistungen
• Abgeltungs- und Ratenzahlungs- sowie vollstreckbare Vergleiche und Nachtragsvereinbarungen
• Verträge zu Schiedsklauseln/Mediation
• Sicherungsabreden
Wegen der langen Vorlaufzeit bei der Gestaltung von Bauverträgen muss die Praxis bereits jetzt mit den Neuregelungen arbeiten. Mit dem Werk decken die Rechtsberater von Bauunternehmen und Bauherren, Architekten und Bauträgern die ganze Bandbreite des privaten Baurechts auf dem neuesten Stand ab. Auch Baubehörden, Vergabestellen und Rechtsämter profitieren von der detailgenauen Darstellung.

»Nicht nur Anwälte, Bauträger und interessierte Bauherren können großen Nutzen aus dem Buch ziehen, sondern auch Baubehörden und Rechtsämter.«
Reg.-Dir. G. Haurand, DVP 11/14

»Die Musterformulierungen sind sehr detailliert und durchweg praxistauglich, stets daran orientiert, was denn mit der Formulierung gewollt ist, welches Ziel das geplante Vorgehen hat. Dabei werden die später möglicherweise relevant werdenden forensischen Probleme, gerade zur Beweislast und der Nachweisbarkeit, gut antizipiert.«
RA Thomas Stumpf, dierezensenten.blogspot.de Mai 2014
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