englischCompany-related external communication by the German chairman of the supervisory board (“Aufsichtsratsvorsitzender”) can lead to corporate law questions: The author particularly analyses the competence of the German “Aufsichtsrat” as well as the chairman’s role regarding company-related external communication in the meaning that the author defines.
Mit unternehmensbezogener Außenkommunikation – im Rahmen von Investorengesprächen ebenso wie bei öffentlichen Statements – begibt sich der Aufsichtsratsvorsitzende gesellschaftsrechtlich oft auf unsicheres Terrain: In zentralen Bereichen sind die Kompetenz des Aufsichtsrats und die organinterne Zuständigkeit umstritten und werden von der Autorin näher untersucht. Relevante historische Grundlagen werden erörtert und es wird sich dem Grundverständnis ausländischer Investoren am Beispiel der Rechtskreise der USA und des UK genähert. Im Schrifttum vertretene Ansätze zur Außenkommunikationskompetenz des Aufsichtsratsvorsitzenden, Implikationen von Ziffer 5.2 des DCGK für die Thematik und Rechtsprechungstendenzen werden untersucht. Weiter wird insbesondere analysiert, ob sich die unternehmensbezogene Außenkommunikation im von der Autorin definierten Sinn in die aktienrechtliche Kompetenzordnung sinnvoll einordnen lässt. Zudem wird der durch die Autorin befürwortete Lösungsansatz dargestellt.