Die Frage nach den Grenzen der Gewalt in bewaffneten Konflikten hat durch die militärischen Einsätze der letzten Jahrzehnte, aber auch durch die Verfügbarkeit neuer Militärtechnologien große Aktualität bekommen. Das Humanitäre Völkerrecht, das die Gewalt im Konfliktgeschehen einhegen soll, nahm sich aber mittlerweile häufig überkommene Konfliktszenarien zur Grundlage. Daher ist es notwendig, auf der Basis philosophischer Überlegungen und Kritik erneut über dieses sogenannte „ius in bello“ nachzudenken. Michael Walzers kollektivistische Zugangsweise wird zunehmend durch Ansätze abgelöst, die das Individuum zum moralischen Ankerpunkt erklären. Für viele Konfliktfelder der Gegenwart scheint damit ein plausiblerer normativer Vorschlag erreichbar. Allerdings kommt auch der Individualismus an Grenzen.
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