englischThe Portuguese legislature decided only in 2003 to introduce the judicial-officer-system. The Portuguese judicial officer "Agente de Execução" was created. The French judicial officer served as a model, and yet Portugal, like Germany, went its own way in implementing and structuring the judicial officer and his duties. This thesis examines this relatively new enforcement body and its tasks in detail. Finally, differences to the German bailiff are highlighted. Essential norms from the Portuguese Code of Civil Procedure were translated into German for this purpose and are part of the work.
Erst 2003 entschied sich der portugiesische Gesetzgeber zur Einführung des Gerichtsvollziehersystems. Der portugiesische Gerichtsvollzieher „Agente de Execução” wurde geschaffen. Als Vorbild diente der französische Gerichtsvollzieher und dennoch ist man in Portugal ähnlich wie Deutschland einen eigenen Weg bei der Implementierung und Ausgestaltung des Gerichtsvollziehers und seiner Aufgaben gegangen. Vorliegend wird dieses relativ neue Vollstreckungsorgan und seine Aufgaben im Einzelnen untersucht. Abschließend werden Unterschiede zum deutschen Gerichtsvollzieher herausgestellt. Wesentliche Normen aus der portugiesischen Zivilprozessordung wurden hierzu ins Deutsche übersetzt und sind Teil der Arbeit.
- Hinterlegung
- Klagezustellung
- Pfändung
- Vollstreckungsantrag
- Vollstreckungstitel
- Vollstreckungsprozess
- Statut der Kammer der Rechtsbeistände und Gerichtsvollzieher
- Estatuto da Ordem dos Solicitadores e Agentes de Execução
- Código de Processo Civil
- Zivilprozessordnung
- Zwangsvollstreckung
- Gerichtsvollzieher
- portugiesisches Recht