Die Übertragung von Hoheitsrechten auf kommunale grenznachbarschaftliche Einrichtungen
ISBN 978-3-7890-4109-9
Am 25.12.1992 ist das Grundgesetz um Art. 24 Abs. 1a ergänzt worden, der erstmals erlaubt, daß die Länder Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen können. Zentraler Gegenstand der Arbeit von Andreas Beck ist eine erste und grundlegende Interpretation dieser neuen Verfassungsbestimmung unter besonderer Berücksichtigung der kommunalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Ausgehend von der bisherigen Praxis kommunaler grenzüberschreitender Kooperationen wird die eigenen Sachgesetzlichkeiten und Voraussetzungen folgende Übertragung von Hoheitsrechten auf kommunale grenznachbarschaftliche Einrichtungen nachgewiesen.