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Konzal

Die Vorbenutzung im deutschen, europäischen und internationalen Kennzeichenrecht

Ergon,  2014, 333 Seiten, gebunden

ISBN 978-3-95650-027-5


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Das Werk ist Teil der Reihe Würzburger rechtswissenschaftliche Schriften (Band 88)
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"Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben." Dieser berühmte Ausspruch, der Michail Gorbatschow zugeschrieben wird, erlangt im Rahmen solcher immaterialgüterrechtlicher Schutzsysteme Bedeutung, denen das Erstanmelderprinzip zugrunde liegt. Es gilt hier das Prinzip "first come, first served". Vorbenutzungshandlungen kommen in einem Schutzsystem, das auf dem strikten Erstanmelderprinzip beruht, keinerlei Bedeutung zu. Die Tatsache, dass ein Dritter den dem Schutzrecht unterliegenden Gegenstand bereits vor der Anmeldung benutzt hat, ist dabei grundsätzlich unschädlich. Im Kennzeichenrecht als Teilbereich des Immaterialgüterrechts stellt sich die Frage nach der rechtlichen Relevanz von Vorbenutzungshandlungen vorwiegend im Markenrecht. Ein Vorbenutzungsrecht existiert im deutschen MarkenG jedoch nicht. An dieser Stelle setzt die vorliegende Arbeit an und arbeitet heraus, ob (und gegebenenfalls in welcher Form) ein kodifiziertes Vorbenutzungsrecht in das deutsche MarkenG oder in die EU-Markenrechtsrichtlinie und die Gemeinschaftsmarkenverordnung eingeführt werden sollte.

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