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Oppermann

Die kollisionsrechtliche Anknüpfung internationaler Urheberrechtsverletzungen

Das universelle Verständnis im Urheberrecht
Nomos,  2011, 200 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-8329-6269-2


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Territoriale Rechtsregeln stoßen dort an ihre Grenzen, wo globale Verletzungen geschehen. So lassen sich die heutigen Normen des Urheberrechts auf eine Idee zurückführen, die auf der Erfindung der Buchpresse durch Gutenberg beruhen. Aber die einmal geschaffene Idee bleibt einmalig, egal wie oft oder selten sie abgeschrieben oder kopiert wird. Durch die Möglichkeit der digitalen Verletzung von Urheberrechten per Mausklick wird dargestellt, dass herkömmliche Methoden der Bestimmung des anzuwendenden Rechts durch das Internationale Privatrecht zu einer Rechtszersplitterung und damit zu unsachgemäßen Ergebnissen führen. Das Internet macht es nun endgültig deutlich, dass das Urheberrecht universell zu verstehen ist. Es ist zwingend geboten, Urheberrechtsverletzungen zukünftig personal an das lex patriae auctoris anzuknüpfen.

»Die Dissertation (Wien 2010) befasst sich mit dem lex loci protectionis, also dem Schutzlandsprinzip. Alle maßgeblichen nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften hätten ein territoriales Verständnis und knüpften an das Recht des Schutzlandes bei Urheberrecht an. Ein Urheber hat also mehrere nationale Urheberrechte. Es gibt sozusagen kein internationales Urheberrecht, sondern ein Patchwork von nationalen Rechtspositionen. Ob das in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen im Internet noch Bestand haben könne, ist Gegenstand der Untersuchung.«
APR April 2011


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