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Meyer

Miturheberschaft bei freier Software

Nach deutschem und amerikanischem Sach- und Kollisionsrecht
Nomos,  2011, 298 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-8329-6614-0


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Das Werk untersucht die Entwicklung freier Software durch mehrere Programmierer. Es geht von den Voraussetzungen und Grenzen der Miturheberschaft aus und berücksichtigt dabei die Besonderheiten von Computerprogrammen und von vernetzt arbeitenden Entwicklergemeinschaften. Nachdem so die dingliche Rechtslage bestimmt ist, werden Schlussfolgerungen für die vertraglichen Beziehungen zwischen Miturhebern und Nutzern gezogen. Die Darstellung ist weitgehend unabhängig von den verwendeten Lizenzbedingungen. So wird der Blick geschärft für die Interessen der beteiligten Personen und deren Auswirkungen auf ihre Rechtsverhältnisse untereinander.
Freie Software wird grenzüberschreitend entwickelt und die Lizenzbedingungen legen das anwendbare Recht nicht fest. Untersucht wird daher auch die Behandlung derselben Sachverhalte durch ein fremdes, hier das amerikanische Sachrecht.
Im Urheberkollisionsrecht hält die deutsche Rechtsprechung nach wie vor am strengen Schutzlandprinzip fest, welches aber gerade bei internationalen Miturhebergemeinschaften zu unbefriedigenden Ergebnissen führen kann. Die Arbeit plädiert hier für eine teilweise Anknüpfung am Ursprungsland der Software.

»Vor allem wegen der kombinierten Betrachtung der sach- und kollisionsrechtlichen Problemstellungen gebührt Meyers Untersuchung Annerkennung. Für all jene, die sich für Rechtsfragen im Zusammenhang mit Open Source Software interessieren, lohnt sich die Lektüre der Arbeit in jedem Fall. Sie ist informativ, da sie eine Vielzahl aktueller Praxisfragen rund um den Schutz von Open Source Software behandelt. Sie ist aber durchaus auch innovativ. Insbesondere die kritische Betrachtung des Schutzlandprinzips ist spannend zu lesen. Insgesamt liefert die Arbeit damit eine fundierte Aufarbeitung vieler aktueller Probleme zum Thema Open Source Software und leistet somit einen weiteren Beitrag zur Klärung vieler offener Rechtsfragen. Sowohl in der Wissenschaft als auch in der Praxis wird ihr daher [...]
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