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Gräbig

Abdingbarkeit und vertragliche Beschränkungen urheberrechtlicher Schranken

Nomos,  2011, 205 Seiten, E-Book

ISBN 978-3-8452-3230-0

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Der Vertrieb digitaler Inhalte (Musik, Filme, E-Books etc.) über das Internet hat stark zugenommen. Dabei werden in AGB bzw. Lizenzbedingungen häufig Handlungen untersagt, die urheberrechtlich auf Grund einer Schrankenregelung, wie etwa der Privatkopierfreiheit nach § 53 UrhG, zulässig sind. Dies wirft die Frage auf, ob die Schranken zwingendes Recht darstellen oder vertraglich abbedungen werden können. Der Gesetzgeber hat dieses Problem nur punktuell geregelt. Auch die Wissenschaft hat sich mit dem Thema bislang kaum auseinandergesetzt, obwohl es in der Praxis zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Zunächst wird geklärt, dass die urheberrechtlichen Schranken über die Begrenzung der Verwertungsrechte hinaus auch eine Aussage zu vertraglichen Abreden beinhalten, durch die die von den Schranken erfassten Handlungen ausgeschlossen oder beschränkt werden. Anschließend wird für jede Schranke untersucht, inwieweit sie schuldrechtlich zwingend oder dispositiv ist und ob sie nur durch Individualvereinbarungen oder auch durch AGB abbedungen werden kann. Zudem wird erörtert, ob eine gegen eine Abbedingung verstoßende Handlung bloß eine Vertrags- oder sogar eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

»Die Dissertation befasst sich mit einem spannenden urheberrechtlichen Thema: Können die urheberrechtlichen Schranken durch zivilrechtliche Verträge und insbesondere auch Allgemeine Geschäftsbedingungen abbedungen werden? Weiterlesen bitte! - denn was so abstrakt gefragt wird, hat für die Medienbranche jede Menge ganz praktischer Folgen. Der Autor beschäftigt sich sozusagen mit einem bislang recht unerforschten Bermuda-Dreieck, bei dem die einzelnen Punkte für sich genommen eigentlich ganz klar beschrieben werden können.«
privatfunk.de September 2011

»bietet die Arbeit für die weitere Diskussion um die Abdingbarkeit urheberrechtlicher Schranken zahlreiche wertvolle Ansatzpunkte.«
Prof. Dr. Malte Stieper, UFITA II/12
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