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Ulrici

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Handkommentar
Nomos,  2017, 725 Seiten, gebunden

ISBN 978-3-8487-3608-9

89,00 € inkl. MwSt.
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Der Handkommentar zum AÜG
ist zur rechten Zeit erschienen: Mit der Reform des Leiharbeits- und Werkvertragsrechts ist die geltende Rechtslage erheblich komplexer geworden:
• Leiharbeit muss ab sofort offen erfolgen
• sog. Vorratserlaubnisse bieten keine Absicherung mehr
• der Einsatz von Leiharbeitnehmern ist zeitlich begrenzt
• das Gleichstellungsgebot ist neu justiert
• die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern im Arbeitskampf ist eingeschränkt
• sog. Festhaltenserklärungen sorgen für neuen Zündstoff

Die Neuregelungen sind für die Bewertung zahlreicher Modelle des Fremdpersonaleinsatzes und unzählige Beschäftigungsverhältnisse in den Betrieben relevant. Doch auch nach der Reform bleiben viele Zweifelsfälle bei der Abgrenzung Leiharbeit/Werkvertrag/Selbstständigkeit.

Topaktuell zur Reform
nutzt der neue Kommentar die Chance, die Auswirkungen der Neuregelungen auf das AÜG zu beschreiben und darüber hinaus die neuesten Erkenntnisse zu den wichtigen ergänzenden Normen aus
• dem Mindestlohnrecht
• dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
• dem Arbeitnehmerentsendegesetz
sowie dem neu ins BGB eingefügten § 611a im Kontext zu erläutern. Aus einer Hand erhält der Nutzer somit alle relevanten Informationen zu den Stichworten Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitnehmer, Stammbelegschaft, gerechte Entlohnung, Scheinwerkvertrag und Scheinselbstständigkeit auf aktuellem Stand.

Besonders hilfreich
Bei jeder Kommentierung, bei der es sinnvoll ist, sind detaillierte Hinweise auf tarifvertragliche Abweichungen und spezielle Besonderheiten einzelner Branchen enthalten.

Der Autor
ist Privatdozent für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht und als Rechtsanwalt tätig. Er forscht und lehrt seit vielen Jahren an der Universität Leipzig zum Arbeitsrecht und ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Arbeitnehmerüberlassungsrecht.

»Idealbesetzung für die Aufarbeitung der Reform... uneingeschränkte Empfehlung«
Marta J. Glowacka, DRdA 2018, 452-453

»Die Kommentierung richtet sich an Arbeitgeber, Personalabteilungen, Zeitarbeitsunternehmen, Leiharbeitnehmer, Betriebsräte sowie Rechtsanwälte. Dieser Personenkreis wird im Rahmen seiner jeweiligen Arbeit größtmöglichen Nutzen aus dem Werk ziehen und dabei jeweils auf dem aktuellsten Stand der Rechtslage sein. Die Kommentierung kann uneingeschränkt empfohlen werden.«
Dr. Carmen Silvia Hergenröder, fachbuchjournal 2017, 37

»Der Verfasser legt eine Kommentierung vor, die keine Wünsche offen lässt...kann das Werk nur allen empfohlen werden, die in der Materie arbeiten.«
Prof. Dr. Frank Bieler, PersV 2017, 400

»topaktueller, in jeder Hinsicht überzeugender Kommentar.«
Dr. Thomas [...]
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