Die Situation, dass der durch "Button-Lösung" und Widerrufsrecht intendierte Verbraucherschutz bei Betrugsmaschen im Internet oft versagt und dazu eine Minderung des strafrechtlichen Schutzes befürchten lässt, scheint unbefriedigend. Der Autor verdeutlicht die Konsequenzen der "Button-Lösung" für den Eingehungsbetrug und zeigt einen Weg auf, der durch Präzisierung des Begriffs der Vermögensverfügung – anders als bisherige Lösungsansätze – ohne Widersprüche zu einer wirtschaftlichen Vermögensbewertung auskommt. Da auch das Widerrufsrecht bei Betrugsmaschen häufig kaum Schutz bietet, nimmt der Autor anhand einer wirtschaftlichen Vermögensbewertung die insoweit gebotene differenzierte Analyse der Auswirkungen auf den Eingehungsbetrug vor.
englischThe fact that the “button solution“ as well as the right of withdrawal oftentimes fail as consumer protection in regard to fraud on the internet and, at the same time, might reduce criminal protection seems to be unsatisfying. The author points out the effects the “button solution” has on fraudulent inducement and presents a solution to this problem based on a clarification of the term “disposition of property”, which is in accordance with economic asset valuations. As even the right of withdrawal in many cases does not offer protection from fraud, the author analyses its impact on fraudulent inducement by taking into account an economic asset valuation.
- Abofalle
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- Internetbetrug
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- Widerrufsrecht
- Fernabsatzverträge
- Vermögensverfügung
- Vermögensschaden
- schadensgleiche Vermögensgefährdung
- Gefährdungsschaden
- normative Verknüpfung
- § 263 StGB
- § 312j BGB
- § 355 BGB
- vermögenswerte Exspektanz
- Verhaltensoption
- wirtschaftlicher Vermögensbegriff
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- Anfechtungsrecht
- Rücktrittsrecht
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- Rechtsschein
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- Täuschung trotz wahrer Tatsachen
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