Die Richtlinie (EU) 2016/1919 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls hat Auswirkungen auf das Institut der notwendigen Verteidigung im deutschen Strafprozess.
Während die notwendige Verteidigung nach überwiegender Ansicht Ausdruck rechtsstaatlichen Gedankenguts ist, war das Institut bereits in der Vergangenheit einem Wandel unterworfen, der durch die Prozesskostenhilfe-Richtlinie noch einmal verstärkt wird. In einem europäisierten Strafverfahren muss es von nun an bereits in der ersten polizeilichen Vernehmung möglich sein, das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand wahrzunehmen, weshalb bereits zu diesem Zeitpunkt eine staatliche Finanzierung der Strafverteidigung sichergestellt sein muss. Wie die staatliche Finanzierung von Strafverteidigung in Deutschland zukünftig beschaffen sein sollte, ist Gegenstand dieser grundlagenorientierten Untersuchung.
englischThe Directive (EU) 2016/1919 on legal aid for suspects and accused persons in criminal proceedings and for requested persons in European arrest warrant proceedings affects the German system of mandatory defense in criminal proceedings.
While the system of mandatory defense displays – in the majority view – the German understanding of “Rechtsstaatlichkeit” (rule of law), in the past, the whole system has also started to become subject to constant change, which the Legal Aid Directive enhances. From now on, accused persons must be given the right to justice access before being questioned by the police, thus the member states must guarantee the funding of the assistance of a lawyer in this early stage of the proceedings. Hence, the German organization of funding the assistance of a lawyer is subject of this principle-orientated investigation.
- Legal Aid-Richtlinie
- Notwendige Verteidigung
- PKH
- Pflichtverteidiger
- Pflichtverteidigung
- Prozesskostenhilfe
- Rechtsbeistand
- Prozesskostenhilfe-Richtlinie
- Pflichtverteidigerbestellung
- Prozesskosten
- Verteidiger der ersten Stunde
- Verteidigernotdienst
- Europäisierung des Strafverfahrens
- Mehrebenensystem
- Regressionsverbot
- Beschuldigtenrechte
- Monitoring