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Lenz | Hansel

Bundesverfassungsgerichtsgesetz

Nomos,  4. Auflage 2024, ca. 850 Seiten, gebunden

ISBN 978-3-7560-1504-7

ca. 149,00 € inkl. MwSt.
Erscheint Juni 2024 (vormerkbar)
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„Wer sich auf den Weg nach Karlsruhe macht, der sollte den Kommentar im Gepäck haben.“
Prof. Dr. Michael Droege, fachbuchjournal 1/2022, zur Vorauflage

Der „Lenz/Hansel“ als Kommentar des ersten Zugriffs erörtert präzise und praxisnah alle relevanten Fragen des Verfassungsprozessrechts. Beschwerdeführer erhalten konkrete Hilfestellungen, um die Erfolgsaussichten eines Verfahrens zuverlässig und schnell zu prüfen. Die Kommentatoren loten die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einschließlich der Spruchpraxis der Kammern argumentativ aus.

Die Neuauflage
Das Werk ist auf dem aktuellen Stand. Es kommentiert neben der umfangreichen neuen Entscheidungspraxis des BVerfG – zuletzt etwa das Haushaltsurteil – bereits vollständig das Gesetz zu Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht. Mitberücksichtigt wird bereits die aktuelle Debatte zur Stärkung der Resilienz der Verfassungsgerichtsbarkeit.

Die Autoren
RA Prof. Dr. Christofer Lenz ist Partner bei Oppenländer Rechtsanwälte, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Honorarprofessor an der Universität Stuttgart. In der Bundesrechtsanwaltskammer leitet er als Vorsitzender den Verfassungsrechtsausschuss, der auf Bitte des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig Stellungnahmen zu anhängigen Verfahren abgibt. Er ist Mitglied des Präsidiums der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission.

Roland Hansel ist seit 2000 Richter in der Arbeitsgerichtsgerichtsbarkeit und seit 2010 stellv. Direktor des Arbeitsgerichts Wuppertal. Er war von 2006 bis 2010 wiss. Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht (Erster Senat, Dezernat von Prof. Dr. Bryde).

Stimmen zu den Vorauflagen

»findet sich jedes relevante verfassungsprozessuale Problem praxisnah und auf dem Stand der aktuellen Rechtsprechung erörtert. Der Kommentar kann dies auf Grund einer klugen Schwerpunktsetzung leisten, indem die besonders praxisrelevanten Verfahrensarten der Normenkontrolle und des Verfassungsbeschwerdeverfahrens in vergleichsweise großer Breite abgehandelt werden. Hält man sich vor Augen, dass die allermeisten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht von den Senaten, sondern in den Kammern entschieden werden, kann man überdies ermessen, wie wertvoll die nahezu flächendeckende und ein Alleinstellungsmerkmal des Kommentars bildende Auswertung der Kammerrechtsprechung darstellt. Wer sich auf den Weg in die Herzkammern der Republik, wer sich auf den Weg nach [...]
Hier finden Sie das Cover zum aktuellen Titel im PDF-Format:
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