Unter "Contract Governance" wird erörtert, wie Vertragsrecht und Verträge Instrumente sein können, um eine öffentlich-private Koregulierung zu ermöglichen und öffentliches Recht und Zivilrechtsdogmatik zusammen zu führen. Die Arbeit widmet sich dem Spannungsfeld zwischen öffentlichem Recht und Zivilrecht bei der Gemeinwohlgestaltung, insbesondere vertraglich vermittelter kooperativer Rechtssetzung und Regulierung. Die Sicherung verfassungsrechtlicher Vorgaben bei der Koregulierung wird eingehend betrachtet. Es werden Beispiele aus der Rechtspraxis analysiert und Kriterien dafür abstrahiert, wie Zivilrechtsdogmatik mit öffentlich-rechtlichen Vorgaben durch Vertragsrecht verbunden werden können. Ziel ist das Aufzeigen von Möglichkeiten für die Rechtssetzung.