Kleinstbetriebe in strukturschwachen Gebieten haben es zunehmend schwer, qualifizierte Arbeitskräfte nachhaltig zu beschäftigen. Anders als mittlere und große Unternehmen verfügen sie nicht über einen internen Arbeitsmarkt, sodass es für sie schwierig ist, sichere und nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse mit guten Standards anzubieten und sich gleichzeitig die nötige Flexibilität zu erhalten. Arbeitgeberzusammenschlüsse (AGZ) sind eine Organisationsform, die solche Nachteile kompensieren kann. Die mit diesem Beschäftigungsinstrument einhergehenden Rechtsunsicherheiten sind jedoch ein Hindernis für deren Entwicklung. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Arbeit mit der Rechtsfrage, ob das AÜG auf diese Form der Arbeitgeberkooperation anzuwenden ist und woran Reformvorschläge anknüpfen könnten, um das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu einem geeigneten rechtlichen Rahmen für diese Form der Arbeitgeberkooperation zu machen.
englischMicro enterprises in economically underdeveloped areas face increasing difficulties relating to long-term employment of qualified workers. Unlike medium-sized and large companies, they do not have an internal labour market, which means it is difficult for them to offer secure and sustainable employment with good standards, and still receive the necessary flexibility. Employers’ alliances (Arbeitgeberzusammenschlüsse—AGZ) are a form of organisation that can compensate for these disadvantages. However, the legal uncertainties associated with this form of employment pose an obstacle to its development. In this light, this work addresses the legal issue of whether the German Temporary Employment Act (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz—AÜG) can be applied to this form of employer cooperation and where proposals for reform could be adopted in order to make the AÜG a suitable legal framework for this type of employer cooperation.