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Iliopoulos-Strangas | Flauss †

Das soft law der europäischen Organisationen - The Soft Law of European Organisations - La soft law des organisations européennes

Nomos,  2012, 427 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-8329-7558-6


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Das Werk ist Teil der Reihe Societas Iuris Publici Europaei (SIPE) (Band 7)
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Nach Kreta, Rom, Wien, Göttingen, Sevilla und Budapest, den Austragungsorten der bisherigen Kongresse, hat die Societas Iuris Publici Europaei (SIPE) ihren Siebten Kongress vom 10. bis 12. Juni 2010 in Straßburg mit dem Thema „Das Soft Law der Europäischen Organisationen“ veranstaltet. Bekanntlich hat zwar das soft law seinen Ursprung im internationalen Bereich bzw. im Völkerrecht, in dem diese Bezeichnung für nicht formal rechtsverbindliche Übereinkünfte, Absichtserklärungen oder Leitlinien verwendet wird, doch hat es aber auch Eingang in das Europarecht gefunden.
Mit seiner bereits umstrittenen Begriffsbestimmung, seiner ebenfalls umstrittenen Rechtsnatur und Bindungswirkung sowie seiner Gegenüberstellung zum hard law ist inzwischen das soft law ein im europäischen Rechtsraum für die Juristen offenes Diskussionsthema. Die vielschichtigen und komplizierten Fragen seiner Geltung und Tragweite im Bereich der europäischen Organisationen, d.h. derjenigen der Europäischen Union und des Europarats, wurden zwei Tage lang in Straßburg von Fachleuten aus Theorie und Praxis lebhaft diskutiert.
Die Referate sind zusammen mit den Beiträgen aus dem „Atelier Junger Wissenschaftler“, ein Forum auf dem qualifizierte Nachwuchswissenschaftler zu dem Tagungsthema eigene Referate beisteuern und diskutieren, in dem vorliegenden Tagungsband abgedruckt.

»Alles in allem macht der Sammelband im Hinblick auf die Bereiche des EU-Rechts und der Rechtssetzung des Europarats deutlich, dass sich das Phänomen des "soft law" in vielfältiger Weise als ein Prüfstein des rechtlichen Denkens erweist - und mehr noch als das: Er belegt, dass durch den Umgang der europäischen Gerichte mit den Regeln des "soft law" eine intensivere Auseinandersetzung mit den Maßstäben der Rechtmäßigkeit und der Rechtswidrigkeit (als den Grundkategorien eines jeden juristischen Denkens) erforderlich wird - die Schaffung von soft law hebt insofern den Rechtsbegriff selbst auf den Prüfstand. Die Abhandlungen des Tagungsbandes der SIPE stellen bedeutende Beiträge für eine wissenschaftliche Annährung an diesen Fragenkreis dar.«
Stefan Haack, ZaöRV 788/13
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