Eines der aktuellsten Probleme der Rechtsetzung in der EU ist die Abgrenzung der Anwendungsbereiche der Art. 290 und 291 AEUV. Diese Arbeit zeigt wie es möglich ist auf Grundlage demokratietheoretischer Überlegungen und einer umfangreichen Praxisbetrachtung zu einer rechtssicheren Abgrenzung zu gelangen und diesen Ansatz kohärent in das Gesamtsystem europäischer Rechtsetzung einzufügen. Sie widmet sich zudem weiteren damit zusammenhängenden Einzelfragen, etwa der Frage, welche Anforderungen an einen sogenannten Basisrechtsakt zu stellen sind, der zum Erlass von delegierten Rechtsakten und von Durchführungsrechtsakten ermächtigt. Insbesondere wird auch erforscht, welche Rolle heute Komitologieausschüsse, Expertengruppen und Agenturen der Europäischen Union in den Bereichen der Ausarbeitung und der Kontrolle delegierter Rechtsetzung in der EU spielen.
englischOne of the most recent problems of many procedures in EU-legislation is the scope of application of Art. 290 and 291 TFEU. This research investigates the practical application of Art. 290 and 291 TFEU with many useful examples and finally proposes a delineation that leads to a coherent system of EU-legislation. Furthermore, the author addresses various connected problems, such as the requirements that a basic act which delegates the power to enact delegated acts and implementing acts has to meet. In particular the author also explains today`s role of comitology committees, Commission expert groups and EU-agencies within the preparation and the controle of delegated legislation.