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Der Markenschutz nach § 14 Markengesetz

Eine Untersuchung zum neuen Markenrecht nach der Umsetzung der Ersten Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104/EWG)
Nomos,  1996, 208 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-7890-4506-6


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Das Werk ist Teil der Reihe Saarbrücker Studien zum Internationalen Recht (Band 5)
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Mit der Schaffung eines Binnenmarktes wurde das Netz weitreichender wirtschaftlicher und rechtlicher Verflechtungen zwischen den Staaten Europas erweitert. In diesem System haben Marken ihre frühere Aufgabe als bloße »Namensgeber« zumeist hinter sich gelassen und eine neue Rolle als Sympathie- und Imageträger übernommen.
Auch der europäische Gesetzgeber hat diese Entwicklung berücksichtigt. Das bereits seit Ende der fünfziger Jahre vieldiskutierte Projekt einer Vereinheitlichung des Markenrechts in Europa konnte mit der Verabschiedung der Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken und im Anschluß daran 1994 mit dem Erlaß der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke vorangetrieben werden. In Deutschland gilt seit 1995 das neue Markengesetz, das an die Stelle des Warenzeichengesetzes von 1874 trat.
Gegenstand der Arbeit ist eine Analyse der neuen markenrechtlichen Verbotsnormen. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Untersuchung der Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 3 und deren Abgrenzung zu dem von der Rechtsprechung entwickelten wettbewerbsrechtlichen Markenschutz.

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