In Deutschland sind Arbeitskampfmaßnahmen nur dann zulässig, wenn sie auf den Abschluss eines Tarifvertrages abzielen. Die Arbeit untersucht dieses „Dogma“ des deutschen Arbeitskampfrechts erstmals umfassend. Der Autor überprüft das Tarifbezugserfordernis einerseits anhand verfassungsrechtlicher Vorgaben, welche sich insbesondere aus der Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG ergeben. Andererseits zeigt er auf, welchen unions- und völkerrechtlichen Einflüssen die Beschränkung von Arbeitskampfzielen unterliegt, indem er sowohl die verschiedenen externen Rechtsquellen als auch die Rechtsprechung der europäischen Gerichtshöfe ihrem Inhalt und ihrer Wirkung nach analysiert. Auf dieser Grundlage stellt er dar, welche Konsequenzen sich nicht nur für die Determinierung zulässiger Arbeitskampfziele, sondern auch für andere Rechtmäßigkeitsanforderungen an Arbeitskämpfe ergeben.
englischIn Germany, collective actions are lawful only if they are used to pursue collective labour agreements. The study examines this dogma comprehensively. Not only does the author analyse the constitutional parameters, but he also considers the increasing influence of international law as well as of the law of the European Union by examining the various legal sources and the jurisdiction of the European courts. On this basis, he outlines the consequences of his concept for determining legal objectives and other conditions of legality of collective actions.