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Becker

Kartellschadensersatz trotz Zusagenentscheidung?

Behördenermessen - Wirkungen im Zivilprozess - Informationszugang
Nomos,  2018, 484 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-8487-5197-6


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Das Werk ist Teil der Reihe Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik (Band 296)
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Die Ausgangsposition für Kläger in Schadensersatzprozessen gegen den Adressaten einer Zusagenentscheidung (Art. 9 VO 1/2003 bzw. § 32b GWB) gleicht der in einer stand alone-Klage: Mangels Verstoßfeststellung gilt keine Bindungswirkung (Art. 16 VO 1/2003 bzw. § 33b GWB). Entsprechend existieren kaum erfolgreiche Schadensersatzklagen in diesem Bereich. Kartellverwaltungsverfahren werden außerhalb von hardcore-Kartellen inzwischen aber überwiegend mit Zusagenentscheidungen beendet. Als Folge droht eine Beeinträchtigung der Abschreckungswirkung des Kartellschadensersatzes und damit auch eine Gefahr für die wirksame Durchsetzung des deutschen und europäischen Kartellrechts insgesamt. Lösungsansätze finden sich in der Berücksichtigung von Schadensersatzinteressen im Kartellverwaltungsverfahren, der sog. „faktischen Bindungswirkung“ von Zusagenentscheidungen im Zivilprozess, der Einsicht in Behördenakten sowie den mit der 9. GWB-Novelle eingeführten Offenlegungsvorschriften der §§ 33g, 89b und 89c GWB.

Die Dissertation wurde mit dem Förderpreis der Esche Schümann Commichau Stiftung ausgezeichnet.

»Die gesamte Arbeit besticht in vielerlei Hinsicht: Zunächst wird der Leser mit einem für deutsche Dissertationen ungewöhnlichen Detailreichtum belohnt: Bei jedem der zahlreichen für das Thema relevanten Fragenkomplexe werden die wesentlichen behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen mit Sachverhalt und rechtlicher Würdigung ausführlich dargestellt. Zweitens klebt die Darstellung niemals oberflächlich an Begriffen; stattdessen werden stets die relevanten Wertungen und Interessen herauspräpariert und abgewogen. Schließlich schreibt der Verfasser so präzise und dicht, dass es gelingt, jedes der Einzelthemen in großer Tiefe darzustellen. Im Ergebnis wird das eingangs identifizierte Abschreckungsdefizit im Bereich des private enforcement in wissenschaftlich vorbildlicher Weise umfassend [...]
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