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Kenntner

Öffentliches Recht Baden-Württemberg

Nomos,  4. Auflage 2024, 555 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-8487-7534-7


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Die prüfungsrelevanten Themen der in der Prüfungsordnung als verwaltungsrechtliche Prüfungsgebiete ausgewiesenen Materien des Polizeirechts, Kommunalrechts, Baurechts, Straßenrechts, Immissionsschutzrechts, Gewerbe- und Gaststättenrechts, Versammlungsrechts und Verwaltungsprozessrechts werden zunächst jeweils in einem geschlossenen Teil anhand der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg dargestellt. Anschließend werden die typischen Problemkonstellationen in – meist an Originalexamensklausuren angelehnten – Fällen vertieft, die mit einer ausführlichen Musterlösung die Möglichkeit geben, das Verständnis zu schulen und die Argumentationsstrukturen zu üben. Angesichts der überragenden Klausurbedeutung sind schließlich auch die zentralen Klausurprobleme des Verwaltungsprozessrechts in einem eigenen Teil abgehandelt. Neu mit aufgenommen wurde ein Kapitel zum Infektionsschutzrecht.
Die Autoren
Dr. Wilfried Holz, VG Freiburg | Dr. Christian Hug, VGH Mannheim | Dr. Robert Keller, BVerwG, Leipzig | Dr. Markus Kenntner, BVerwG, Leipzig | Alexandra Ott, VGH Mannheim | Dr. Isabel Röcker, VGH Mannheim | Dr. Lukas Stingl, VG Karlsruhe | Dr. Thomas Stuhlfauth, VGH Mannheim | Dr. Philipp Wittmann, VGH Mannheim

Stimmen zu den Vorauflagen

»Es gibt Bücher, die eigentlich keiner Empfehlung bedürfen. Das von Markus Kenntner herausgegebene und mitbearbeitete Buch gehört eindeutig dazu. Das alles gibt es zu einem kleinen Preis, der die Anschaffung auch für Studierende vor dem ersten Examen in Baden-Württemberg lohnt. Sie profitieren von der kompakten Darstellungen in den landesrechtlichen Überblicken ebenso wie vom Prozessrecht und können die praktischen Spezialitäten kurzerhand ausblenden. Für Referendare gilt: Man kann in Baden-Württemberg das zweite Staatsexamen im Öffentlichen Recht vermutlich auch bestehen, ohne den ›Kenntner‹ durchgearbeitet zu haben; aber es wäre sträflicher Leichtsinn, das zu versuchen.«
Prof. Dr. habil Peter Wysk, RiBVerwG, NVwZ 2021, 1202
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