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Kern

Rassendiskriminierung im Zivilrecht

Zivilrechtliche Problemstellungen und Lösungsvorschläge bei der Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG unter Berücksichtigung der Rechtslage in Portugal
Nomos,  2007, 188 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-8329-2932-9


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Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zum Portugiesischen und Lusophonen Recht (Band 1)
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Die Arbeit widmet sich der Problematik privatrechtlicher Diskriminierungsverbote. Mit der Umsetzung der europäischen „Gleichbehandlungsrichtlinie“ zur Bekämpfung von Rassendiskriminierungen (2000/43/E) schuf der Gesetzgeber ein nationales Nichtdiskriminierungsrecht. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das Ergebnis eines langen gesellschaftlichen und juristischen Diskurses.
Die Autorin widmet sich den wesentlichen Fragestellungen von Diskriminierungsverboten zwischen Privaten und zeigt alternative Strategien zum AGG auf. Sie analysiert u. a. die Probleme des sachlichen und persönlichen Anwendungsbereichs, der Sanktionierung und der Beweislast. Ziel dabei ist es, die Anforderungen der Richtlinie mit den Voraussetzungen des bestehenden Rechts zu vereinbaren. Besonderen Wert legt die Autorin auf die praktischen Auswirkungen für die beteiligten Parteien. Methodologisch ausgehend von einer Untersuchung der portugiesischen Rechtslage zeigt das Werk alternative Lösungswege zur Gestaltung des deutschen Nichtdiskriminierungsrechts auf. Der rechtsvergleichende Ausblick ist gerade aufgrund der Ähnlichkeit der beiden Rechtsordnungen ein wertvoller Ansatzpunkt.

»Die als Band 1 der im Nomos Verlag erschienene Reihe "Schriften zum portugiesischen Recht" herausgegebene Untersuchung von Gisela Kern über die Rassendiskriminierung im Zivilrecht vermittelt auch nach der Weiterentwicklung inzwischen erfolgter Gesetzgebung zahlreiche Denkanstöße für die Beantwortung nach wie vor aktueller Rechtsfragen, beispielsweise bei der Erläuterung synonymer Begriffe wie Rasse und ethnische Herkunft im Rahmen der Nichtdiskriminierungsdiskussion. Deshalb ist diese Untersuchung zur Lektüre sehr zu empfehlen.«
Prof. Dr. Dr. Rudolf Kraus, ZAR 8/10
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