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Wolmerath | Gallner | Krasshöfer | Weyand

Recht - Politik - Geschichte

Festschrift für Franz Josef Düwell zum 65. Geburtstag
Nomos,  2011, 480 Seiten, gebunden

ISBN 978-3-8329-5782-7

128,00 € inkl. MwSt.
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Recht – Politik – Geschichte; so lassen sich die drei zentralen Themenfelder beschreiben, mit denen sich Prof. Franz Josef Düwell intensiv beschäftigt. Hiervon zeugen seine zahlreichen Publikationen und sein Interesse für Geschichte und Rechtspolitik. Das führte zur Gründung der Arnold Freymuth-Gesellschaft für juristische Zeitgeschichte sowie des Erfurter Forums für Arbeits- und Sozialrecht.
Den 65. Geburtstag und das damit verbundene Ausscheiden aus dem Richterdienst beim Bundesarbeitsgericht haben Freunde, Wegbegleiter und Kollegen zum Anlass genommen, Prof. Franz Josef Düwell eine Festschrift zu widmen. Das Buch enthält 32 Beiträge, in denen sich die Bandbreite seines Wirkens widerspiegelt. Hierbei werden brandaktuelle Themen des Arbeitsrechts behandelt – etwa zur Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen sowie zur Missbrauchskontrolle der Arbeitnehmerüberlassung. Zudem wird der Blick über die Grenzen Deutschlands hinaus auch auf Europa und Japan gerichtet. Schließlich beteiligt sich der Jubilar seit der Gründung der Deutsch-Japanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und deren japanischen Schwestergesellschaft intensiv an dem Vergleich beider Arbeitsrechtsordnungen. Aber auch vertiefende Analysen kommen in der Festschrift nicht zu kurz. So stellt eine Studie den ethischen Wert der Arbeit religionsübergreifend dar.

»Die Beiträge sind unter drei Rubriken zusammengefasst, nämlich Recht, Politik und Geschichte. Da sie auch von etlichen (ehemaligen) Richtern am Bundesarbeitsgericht verfasst sind, lohnt sich besonders eine Auseinandersetzung mit den dort vertretenen Thesen. Im Übrigen ist es nicht Aufgabe der vorliegenden Besprechung, einzelne Beiträge hervorzuheben. Lesenswert sind fast alle. Wer nicht nur auf der Höhe der Zeit sein, sondern abschätzen will, wohin die Reise bei den einzelnen Senaten des Bundesarbeitsgericht gehen könnte, dem kann nur empfohlen werden, sich die Festschrift zu besorgen. Auch die vorliegende Festschrift gehört damit in eine gut sortierte Arbeitsrechtsbibliothek.«
Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer, NZA 7/13
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