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Schulte

Schädigermehrheit im europäischen internationalen Deliktsrecht

Anknüpfung – Zurechnung – Regress
Nomos,  2020, 443 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-8487-6764-9


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Die Rom II-Verordnung behandelt die Schädigermehrheit im internationalen Deliktsrecht nur unzureichend. Dies betrifft die abweichende objektive und subjektive Anknüpfung in einer von mehreren Schädiger-Geschädigten-Beziehungen, die Zurechnung bei mehreren Tatorten und den Regress. Das Ergebnis sind Statutenspaltungen und gemeinsame Anknüpfungen ohne klares System. Zur Entwicklung einer kohärenten Auslegung werden die relevanten Fallgruppen innerhalb der Verordnung systematisch aufgearbeitet, Zurechnungskriterien im Internationalen Zivilverfahrens- und materiellen EU-Recht (wie dem Verkehrsunfall-, Produkthaftungs- und Kartellschadensersatzrecht, öffentlichen Umwelt- und Strafrecht) aufgezeigt und rechtsvergleichende Ansätze herangezogen.

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