Bei Gleichstellungsklauseln handelt es sich um Sondervorschriften für ausländische Amtsträger die den Anwendungsbereich von § 11 Abs. 1 StGB erweitern. Aufgabe und Ziel der Untersuchung ist es, die bestehenden Gleichstellungsklauseln im Hinblick auf ihren Zweck, ihren Anwendungsbereich und ihre Reichweite zu untersuchen, um sie dann in den Kontext des Schutzes ausländischer Rechtsgüter im deutschen Strafrecht einzuordnen und so einen Beitrag zur Entwicklung einer Systematik leisten zu können.
Schließlich wird diskutiert, ob die existierenden Gleichstellungsklauseln zu einem „Ausfransen“ des nationalen Amtsträgerbegriffs beitragen und die aktuelle Regelung des deutschen Amtsträgerbegriffs in § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB überdacht werden sollte.
englischEquality clauses are special provisions for foreign public officials extending the scope of application of Section 11 (1) of the German Criminal Code. The intention of this study is to examine the existing equality clauses with regard to their purpose, scope, and reach in order to place them in the context of the protection of foreign legal interests in German criminal law and thus contribute to the development of a system.
Finally, it is discussed whether the existing equality clauses contribute to a fraying of the national concept of public official and whether the current regulation of the German concept of public official in Sec. 11 (1) No. 2 StGB should be reconsidered.
- Amtsdelikt
- Amtsträgerbegriff
- Gleichstellung ausländischer Amtsträger
- Hoheitsträger
- Immunität
- Souveränität
- ausländischer Amtsträger
- nationale Hoheit
- Gleichstellungsklausel
- Gleichstellungsklauseln
- Europäische Amtsträger
- ausländische Amtsträger
- nationale Amtsträger
- Reformbedürftigkeit
- Reform
- Reformbedarf
- § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB
- § 11 Abs. 1 Nr. 2a StGB