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Bargon

Tendenzunternehmen 'zweiter Klasse'?

Anwendungsbereich und Intensität des Tendenzschutzes am Beispiel parteinaher Stiftungen
Nomos,  2015, 326 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-8487-2041-5


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Das Werk ist Teil der Reihe Studien zum Arbeitsrecht (Band 8)
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Trotz der bald 100-jährigen Geschichte des sogenannten Tendenzschutzes im deutschen Arbeitsrecht sind bislang weder Anwendungsbereich noch Intensität des Tendenzschutzes abschließend geklärt. Am Beispiel von parteinahen Stiftungen wird der Anwendungsbereich von Tendenzschutz im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht konkretisiert und ergründet, inwiefern die Intensität des Tendenzschutzes zwischen den einzelnen in § 118 Abs. 1 BetrVG genannten geistig-ideellen Zwecksetzungen je nach Grundrechtsbezug variiert. Im Ergebnis wird vorgeschlagen, sprachlich zwischen Tendenzunternehmen „ersten“ und „zweiten Ranges“ zu unterscheiden, da Unternehmen mit karitativer, erzieherischer oder politischer Zwecksetzung grundsätzlich geringeren Tendentschutz genießen als Untenehmen mit anderen in § 118 Abs. 1 BetrVG genannten Zwecken.

»Vinzent Fabian Bargon untersucht in seiner Arbeit, ob es sich bei parteinahen Stiftungen um Tendenzunternehmen erster oder zweiter Klasse handele... erfährt der Leser schlüssig dargelegt in einer, das ist selten, von Anfang bis Ende lesenswerten Arbeit... Im Arbeitsrecht wie bei der Frage des Wettbewerbs von Stiftungen mit nicht gemeinnützigen Unternehmen dürfte das Thema Tendenz in Zukunft an Relevanz gewinnen.«
Stiftungsmanager 45/16
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