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Röthemeyer

VDuG – Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz

Handkommentar
Nomos,  2024, 361 Seiten, gebunden

ISBN 978-3-7560-0096-8

79,00 € inkl. MwSt.
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Mit dem Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wurde der kollektive Rechtsschutz in Deutschland fundamental geändert. Im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) ist die bisher in der ZPO geregelte Musterfeststellungsklage integriert und erstmalig eine auf Leistung gerichtete Sammelklage („Abhilfeklage“) verankert.
Der neue Handkommentar
Die neue Abhilfeklage stellt Verbände, Anwaltschaft und Gerichte vor große Herausforderungen. Der Kommentar von Röthemeyer beschreibt die neuen Klagearten umfassend aus anwaltlicher und gerichtlicher Sicht und setzt praxisnahe Schwerpunkte:
• Klagebefugnis und Anwendungsbereich: Welche Ansprüche können gegen wen von wem gebündelt werden?
• Klagearten: In welchem Verhältnis stehen Musterfeststellungs- und Abhilfeklage?
• Gleichartige Ansprüche: Welche Kriterien sind zugrunde zu legen?
• Opt-in-Modell: Was müssen Anspruchsinhaber:innen aktiv tun, wie wahren sie ihre Rechte?
• Abhilfeverfahren: Wie geht das Gericht mit den Herausforderungen der besonderen Vergleichsphase um?
• Erfolgreiche Abhilfeklage: Wie funktioniert das Umsetzungsverfahren?
• Durchsetzung: Was kann, was muss d. sog. Sachverwalter:in bei Auskehrung des Gesamtbetrags beachten?
• Welche Rolle und Aufgaben hat das Gericht im sog. Umsetzungsverfahren?
Verständlich und praxisnah
Der HK-VDuG ordnet die neuen Formen kollektiven Rechtsschutzes in das Portfolio der Verbraucherrechtedurchsetzung einschließlich Legal Tech und Verbraucherschlichtung ein. Die Abgrenzungsfragen zur individuellen Rechtsverfolgung beschreibt der Kommentar klar und eindeutig und wertet die Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage aus.
Der Autor
Dr. Peter Röthemeyer, Lehrbeauftragter und Mediator, ist ausgewiesener Experte in Rechtsschutzfragen. Er war als Ministerialbeamter in die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes eingebunden, war Sachverständiger im aktuellen parlamentarischen Verfahren und ist Verfasser des Handkommentars Musterfeststellungsklage, auf dem der HK-VDuG fußt.

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