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Sodan | Ziekow

Verwaltungsgerichtsordnung

Nomos,  6. Auflage 2024, ca. 3500 Seiten, gebunden mit SU

ISBN 978-3-7560-0856-8

ca. 229,00 € inkl. MwSt.
Erscheint September 2024 (vormerkbar)
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Der exzellente Kommentar von Sodan und Ziekow ist für viele Verwaltungsrichter:innen jedoch die erste Wahl. Der Grund dafür ist einfach: Man kommt an ihm einfach nicht vorbei.

»Eine herausragende Kommentierung, die keine Wünsche offen lässt



Flaggschiff der VwGO-Kommentare

Der VwGO Großkommentar von Sodan/Ziekow
ragt aus der Reihe der übrigen Kommentierungen zur VwGO in jeder Hinsicht heraus.“ Denn er arbeitet die Grundlinien des Verwaltungsprozesses wissenschaftlich präzise heraus, behandelt alle Details, die Praktiker:innen für eine überzeugende Argumentation im Verwaltungsprozess interessieren und verdeutlicht Strukturen und Zwecksetzungen der Regelungen.

Die Neuauflage
Die 6. Auflage berücksichtigt eine Vielzahl neuer gesetzlicher Regelungen, so auch die jüngst in Kraft getretenen Änderungen:
• Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des SGB VI
• Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich
• Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Die neueste Spruchpraxis des BVerwG sowie der Verwaltungsgerichtshöfe bzw. Oberverwaltungsgerichte ist umfassend analysiert und kommentiert. Jeder Einzelfrage wurde nachgegangen und dabei den immer wichtiger werdenden europarechtlichen Vorgaben Raum gegeben.

Besonders praxisnah
Konkrete Klagemöglichkeiten sind unter konkreter Bezugnahme auch zum Besonderen Verwaltungsrecht und anhand einer Vielzahl an Beispielen anschaulich dargestellt.

Die Herausgeber und Autor:innen:
Prof. Dr. Josef Aulehner, München | Dr. Jonas Botta, Deutsches Vorschungsinstitu für öffentliche Verwaltung, Berlin | Prof. Dr. Michael Brenner, Jena | Joachim Buchheister, Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg | Prof. Dr. Oliver Dörr, LL.M. (London), Osnabrück | Prof. Dr. Max-Emanuel Geis, Erlangen | Prof. Dr. Annette Guckelberger, Saarbrücken | Dr. Bernhard Hadank, Referent Rechtsabteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses, Berlin | Dr. Mischa Hecker, Richter am Verwaltungsgericht Potsdam | Prof. Dr. Dirk Heckmann, Passau | Dr. Daniel Hissnauer, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Prof. Dr. Ulrich Hösch, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München | Martin Humberg, Richter am Verwaltungsgericht Regensburg | Prof. Dr. Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Leipzig | Dr. Joachim Kronisch, Präsident des Verwaltungsgerichts Schwerin | Dr. Johanna Kujath, Richterin am Verwaltungsgericht, Berlin | Prof. Dr. Heinrich Lang, Greifswald | Dr. Juliane Pätzold, Richterin am Verwaltungsgericht, Berlin | Dr. Wilfried Peters, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Berlin | Prof. Dr. Adelheid Puttler, LL.M. (Chicago), Bochum | Dr. Mathias Reinke, Richter am Verwaltungsgericht, Berlin | Prof. Dr. Stephan Rixen, Bayreuth | Prof. Dr. Nils Schaks, Mannheim | Dr. Katrin Schwarzburg, Richterin am Verwaltungsgericht, Berlin | Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht, Münster | Prof. Dr. Thorsten Siegel, Berlin | Prof. Dr. Helge Sodan, Berlin | Dr. Benedikt Vogt, Richter am Verwaltungsgericht, Potsdam | Prof. Dr. Dr. h.c. (NUM) Jan Ziekow, Speyer

Stimmen zu den Vorauflagen

»Jeder mit öffentlich-rechtlichen Fragestellungen Befasste wird unzählige Anlässe finden, zum Sodan/Ziekow zu greifen, und wird dort regelmäßig bereits hilfreiche Lösungsansätze, jedenfalls aber erste Anhalte und Weiterführungen finden. Die Neuauflage hat den allgemein anerkannten Kommentar auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur gebracht und behauptet damit dessen Stellung als wertvolles Hilfsmittel und Standardwerk.«
Dr. Boas Kümper, DVBl 2019, 1120

»Es gibt mehrere sehr gute VwGO-Kommentare, die alle ihren Wert haben. Der exzellente Kommentar von Sodan und Ziekow ist für viele Verwaltungsrichter jedoch die erste Wahl. Der Grund dafür ist einfach: Man kommt an ihm einfach nicht vorbei. Diese Neuauflage sollte in keiner [...]
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